BPat: Alster Kids beschreibend

In der Rechtsbeschwerdesache (33 W (pat) 266/03) hatte das Bundespatentgericht über die Beschwerde zur Eintragungsablehnung der Wortmarke Alster Kids (AZ: 301 54 684. 3) zu entscheiden.

Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Eintragung der Marke in den Klasse 16, 35 und 41 für einen Großteil der beanspruchten Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen. Die daraufhin beim BPat eingelegte Rechtsbeschwerde wurde jetzt zurückgewiesen.

Das Bundespatentgericht urteilte:

Die zur Eintragung angemeldete Bezeichnung “Alster Kids Marke” weist für die streitgegenständlichen Waren und Dienstleistungen nicht die für eine Marke erforderliche Unterscheidungskraft auf (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG), da sie über einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Charakter verfügt.

…Auch wenn die angemeldete Wortkombination “Alster Kids” selbst nicht als aktuell verwendete beschreibende Wortkombination belegt werden konnte, so zeigen die o. g. tatsächlichen Anhaltspunkte dennoch, dass der Begriff “Kids” ohne weiteres mit einer vorangestellten geographischen Bezeichnung wie “Hamburger” kombiniert werden kann, um damit in beschreibender Weise Kinder aus der Umgebung der Stadt Hamburg zu benennen. Zugleich geht aus den o. g. Hinweisen hervor, dass das Wort “Alster” beliebigen Bezeichnungen von Personen bzw. Personengruppen vorangestellt werden kann, um so auf deren Zugehörigkeit zur Stadt Hamburg (beschreibend) hinzuweisen. Auf dieser Linie üblicher beschreibender Bezeichnungen liegt damit auch die angemeldete Wortkombination “Alster Kids”. Sie bezeichnet – für jedermann ohne weiteres verständlich – Kinder aus der Stadt Hamburg.

Quelle: Bundespatentgericht

„Langer Marsch“ für Bundeskanzlerin Merkel

Der Markenverband hat sich anläßlich der bevorstehenden Reise von Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit der Bitte um Unterstützung bei der Verbesserung des Schutzes deutscher Unternehmen vor der Verletzung geistiger Eigentumsrechte in der VR China an das Kanzleramt gewandt. Die Markenartikelindustrie knüpft an die Reise der Bundeskanzlerin große Erwartungen, nachdem sie den angemessenen Schutz geistigen Eigentums zu einem wichtigen Schwerpunkt ihrer politischen Arbeit gemacht hat.

Mit Blick auf die wachsende Bedeutung Chinas als Absatzmarkt für deutsche Produkte wie auch mit Blick auf den inakzeptabel hohen Anteil gefälschter Waren, die ihren Ursprung in der Volksrepublik haben, appelliert der Markenverband an die Bundeskanzlerin, u. a. den Schutz geistigen Eigentums in den Mittelpunkt ihrer Gespräche zu stellen. Dabei muß der chinesischen Seite deutlich gemacht werden, daß „Intellectual Property-Protection“ auch im chinesischen Eigeninteresse ist.

Quelle: Pressemitteilung des Markenverbandes

Namenssponsor Bundesliga geklärt?

Die DFL (Deutsche Fußball Liga) steht in der Endphase der Verhandlungen um das Namenssponsoring für die Bundesliga. Als heißeste Kandidaten werden derzeit die Postbank und die Telekom gehandelt.
Im Markenregister finden sich aber noch keine entsprechenden Anmeldungen der beiden Unternehmen.

Dort steht allerdings der Namenssponsor schon seit 2003 fest: Vodafone

Registernummer: 30319304
VODAFONE BUNDESLIGA KOMPAKT
Nizzaklassen: 09, 16, 35, 36, 38, 39, 41, 42
Anmeldedatum: 03.04.2003

Registernummer: 30319304
VODAFONE BUNDESLIGA TOTAL
Nizzaklassen: 16, 35, 38, 42
Anmeldedatum: 29.07.2004

Quelle: DPMA