BPat: Europark vs. Europarc

In der Beschwerdesache 33 W (pat) 252/04 hatte der 33. Senat des Bundespatentgerichtes über die Verwechslungsfähigkeit der Marken EUROPARK und EUROPARC zu entscheiden.

Gegen die Eintragung der Wortmarke EUROPARK (Registernummer: 399 02 129) ist für die Dienstleistungen Immobilienwesen, Beherbergung von Gästen und Verpflegung Widerspruch erhoben worden auf Basis der rangälteren Wort-/Bildmarke IR 557 881.

Die Markenstelle für Klasse 36 hat auf Grund des Widerspruchs die Löschung der angegriffenen Marke teilweise, nämlich für die Dienstleistungen Immobilienwesen, Beherbergung von Gästen
angeordnet und im Übrigen den Widerspruch zurückgewiesen.

Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Markeninhaberin.

Das Bundespatentgericht urteilt hierzu:

Die Beschwerde ist nicht begründet. Auch der Senat hält die Gefahr von Verwechslungen der sich jeweils gegenüberstehenden Marken im Umfang der angeordneten Löschung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG für gegeben.

Quelle: Bundespatentgericht

Jedes 10. Autoersatzteil gefälscht?

Auto-Presse.de informiert über die Gefahren durch gefälschte Autoersatzteile.

Bis zu neun Milliarden Euro Schaden entstehen der Automobilindustrie so im Jahr. Schätzungen besagen, dass in Deutschland jedes zehnte Ersatzteil gefälscht ist. Auch der Kunde leidet unter der Produktpiraterie. Die Nachbauten sind zwar billig, aber auch lebensgefährlich.

EasyPizza – bitterer Happen für EasyGroup

Im Kampf um EasyPizza hat die EasyGroup eine Niederlage erlitten.
Beim Versuch die Domain easypizza.co.uk zu erstreiten ist die EasyGroup an dem seit 1997 unter der Bezeichnung tätigen Karl Kahn gescheitert.

Kahn widersetzte sich den Angriffen, riskierte ein langwieriges und kostspieliges Gerichtsverfahren und ging letztlich als Sieger aus dem Ring.
Denn die EasyGroup zog im letzten Moment die Reissleine, bot Kahn einen Vergleich an und unterzeichnete ein Abkommen, das die EasyGroup zur Erstattung aller Kosten verpflichtet, sowie ein weiteres gerichtliches Vorgehen gegen Kahn untersagt.

Quelle: The Register

Amazon übernimmt AMAZON

Die Amazon Europe Holding Technologies SCS mit Sitz in Luxemburg hat die Wortmarke AMAZON (Registernummer: 398 31 062) übernommen.

Die Marke genießt mit Priorität vom 03.06.1998 Schutz für Filter und Teile davon, Filterpatronen, Filtertaschen, soweit in Klasse 7 enthalten; Filter und Teile davon, Filterpatronen, Filtertaschen, soweit in Klasse 11 enthalten, und Filtermaterial, Vliese, Laminate, soweit in Klasse 24 enthalten.

Bisheriger Inhaber war die W.L. Gore & Associates GmbH.
Die Übertragung wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 26. Kalenderwoche veröffentlicht.