Markenbusiness berichtet über die Hintergründe des Streites um den Buchstaben Q, in dem das LG Frankfurt (Az: 2-03 O 632/05) jetzt ein Urteil fällte.
Urteil des LG Frankfurt auf der Website von RA Rauschhofer.
markenrechtliches Sammelsurium
Markenbusiness berichtet über die Hintergründe des Streites um den Buchstaben Q, in dem das LG Frankfurt (Az: 2-03 O 632/05) jetzt ein Urteil fällte.
Urteil des LG Frankfurt auf der Website von RA Rauschhofer.
Das Bundesministerium für Justiz hat in einer Pressemitteilung den Entwurf des neuen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vorgestellt.
Ich frage mich, ob sich damit auch etwas für den aussergerichtlichen Markenbereich ändert?
Wird z.B. für die Dienstleistung der Markenanmeldung oder Rechercheauswertung demnächst von Nichtjuristen ausgeübt werden?
Rechtsdienstleistungen sind künftig immer dann zulässig, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsfeld oder zur vollständigen Erfüllung der mit der Haupttätigkeit verbundenen Pflichten gehört.
Ist die Auswertung von Recherchen verbunden mit einer entsprechenden Handlungsempfehlung eine mit der Haupttätigkeit verbundene Nebenleistung?
Ist das Ausfüllen von Anmeldeformularen des DPMA im Auftrage Dritter mit Hilfe des offiziellen Leitfadens und der Datenbank der akzeptierten Formulierungen für das Klassenverzeichnis dann noch eine den Rechts- und Patentanwälten vorbehaltene Dienstleistung?
Vorausgesetzt das Gesetz tritt so in Kraft, wird es sicherlich eine nicht unerhebliche Anzahl von höchstinteressanten Verfahren geben, um für die Praxis die Grenzen des Gesetzes auszuloten.
Leitsatz:
Rado-Uhr II
Die äußere Form von (Armband-)Uhren unterliegt regelmäßig einem Freihaltebedürfnis der Mitbewerber und ist als Marke nicht schutzfähig.
Quelle: Bundespatentgericht
Die Tageszeitung DIE WELT berichtet über einen möglichen Verkauf der Markenrechte an dem Automobilkennzeichen Rover nach China.
Streitwert 150.000 EUR + Verdopplung der Gebühren durch den hinzugezogenen Patentanwalt x 1,3 RVG Gebühr = 4.826,76 EUR inkl. MwSt.
Heise berichtet über eine Abmahnwelle in der PC-Hardwarebranche auf Basis der EU-Marke Typhoon.
Der deutsche Markeninhaber Anubis geht gegen das Typhoon PC-Kühlsystem des taiwanischen Herstellers Thermaltake vor. Abgemahnt wurden ca. 200 Händler, die entsprechende PC-Kühlsysteme anboten. Gegenstandswert der Abmahnung: 150.000 EUR.