Bahn übernimmt www.start.de

Die Deutsche Bahn AG hat die Wort-/Bildmarke www.start.de (Registernummer: 399 70 819) übernommen.

Die Marke genießt mit Priorität vom 12.11.1999 Schutz in den Nizzaklassen 09, 16, 28, 35, 36, 39, 41 und 42.
Umfänglich abdeckt werden insbesondere die Dienstleistungen im Tourismusbereich.

Bisherige Inhaberin der Marke war die Start Media Plus GmbH aus Frankfurt.
Die Übertragung wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 43. Kalenderwoche veröffentlicht.

Quelle: DPMA

Autostadt vs. Die Autostadt an der A 23

Das Quickborner Tageblatt berichtet über die Unterlassungserklärung, die einem Elmshorner Autozentrum vom Volkswagen-Konzern zugesandt wurde, der sein neues Autohaus “Die Autostadt an der A 23” nennen wollte.

Das Argument der Elmshorner, durch den Nachsatz „an der A 23“ sei doch jede Verwechslung ausgeschlossen und der Markenschutz gar nicht berührt, stieß auf taube Ohren. Die Wolfsburger Juristen beharrten auf ihrem Standpunkt.

Der neue Name lautet nunmehr ganz klassisch „DAS Autozentrum an der A23“.

Diese Argumentation durch den Zusatz einer geografischen Ortsangabe ausreichend Abstand von einer Marke zu erlangen, finden sich erstaunlich oft, wird dadurch aber auch nicht richtiger.

Für das Kennzeichen Autostadt finden sich die nachfolgenden Marken im Markenregister des DPMA:

30005014

Nizzaklassen: 09, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 25, 27, 28, 30, 35, 36, 37, 38, 39, 41, 42

39752161
Autostadt
Nizzaklassen: 09, 12, 14, 16, 18, 21, 25, 27, 28, 34, 36, 37, 41, 42

39753493

Nizzaklassen: 09, 12, 14, 16, 18, 21, 25, 27, 28, 34, 36, 37, 41, 42

Schluss mit Videos: youtube.com soll verboten werden

Das fordert nach einem Bericht auf Heise die Rohrfirma Universal Tube & Rollform Equipment Corporation.

Das Unternehmen leidet wegen der eigenen Internetadresse utube.com massive unter Surfern mit Rechtschreibschwäche und Hang zu Tippfehlern.

Und weil dies so nicht weiter gehen könne, hat Universal Tube jetzt gegen die Betreiber der Video-Community “YouTube” geklagt. In der beim U.S. District Court for Northern Ohio eingereichten Klageschrift fordert das Unternehmen mit einer mehr als zwanzigjährigen Geschäftshistorie unter anderem ein Verbot der Nutzung der Domain “Youtube.com” durch das Video-Portal sowie die Übertragung der Domain an Universal Tube.

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