BPatG: Löschung von Altmarken

24 W (pat) 37/05

Leitsatz:Löschung von Altmarken

Auch vor dem Inkrafttreten des Markengesetzes angemeldete Marken, bei dessen gemäß § 158 Abs. 6 MarkenG nach der Bekanntmachung absolute Schutzhindernisse nicht mehr berücksichtigt werden konnten, unterliegen der Regelung des § 50 Abs. 1 MarkenG, wonach für die Löschung einer entgegen § 8 MarkenG eingetragenen Marke auf das Vorliegen von Schutzhindernissen im Zeitpunkt der Eintragung abzustellen ist. Insoweit ist eine derartige Altmarke auch dann zu löschen, wenn das betreffende Schutzhindernis zwar noch nicht im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Markengesetzes, aber im späteren Zeitpunkt der Eintragung vorlag.

Quelle: Bundespatentgericht

Datenbank zu ADR Verfahren

Der Bremer Rechtsanwalt Dr. Lambert Grosskopf bietet auf seiner Webseite die Möglichkeit, sich über eine Datenbank mit Volltext-Suche einen schnellen Überblick über die Entscheidungen im ADR Verfahren zu verschaffen.

Unter www.grosskopf.eu öffnet Dr. Lambert Grosskopf, der zugleich einer der zwölf deutschen Schiedsrichter ist, seine ADR-Datenbank für alle Interessierten.
“Die Volltextsuche kann helfen, den Ausgang eines Schiedsgerichtsverfahrens besser zu
prognostizieren”, erklärt Dr. Lambert Grosskopf, der die Datenbank zur Vorbereitung seiner Entscheidungen aufgebaut hat.

Quelle: Pressemitteilung der Kanzlei Grosskopf

ADR-Datenbank mit Volltextsuche

Mord & Totschlag

Registernummer: 39802447

Nizzaklasse: 41
Dienstleistungen: Erstellung von Drehbüchern für Film und Fernsehen; Scriptmanagement; Bearbeitung und Überarbeitung von Exposés, Treatments und Drehbüchern; Konzeption von TV-Serien; Beratung von Sendern bezüglich Programmplanung; dramaturgische Betreuung von TV-Serien; Autorenschulung; Filmproduktion; Veröffentlichung und Herausgabe von Druckereierzeugnissen

Quelle: DPMA