Focus Online nimmt sich der Thematik anhand der bekannten Beispiele DOSB vs. Saftblog oder Gabriel vs. Bartels an.
Geschützte geografische Angaben
Unter dem Titel “Maultasche eifert Nürnberger Bratwurst nach” berichtet das Pressehaus Heidenheim über geschützte geografische Angaben und geschützte Ursprungsbezeichnungen.
MarkenBlog Adventskalender: 21. Dezember
Türchen Nr. 21:
Düsseldorf wird RHEIN-CITY
jedenfalls markenrechtlich betrachtet. Denn die Landeshauptstadt Düsseldorf, vertreten durch den Oberbürgermeister, hat die Wortmarke RHEIN-CITY (Registernummer: 304 16 153) übernommen.
Die Marke genießt mit Priorität vom 23.03.2004 Schutz in den Nizzaklassen 16, 25, 28, 35, 36, 41, 43 und 44.
Bisherige Inhaberin der Marke war die Grey Global Group Middle Europe GmbH & Co. KG aus Düsseldorf.
Die Übertragung der Markenrechte wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 50. Kalenderwoche veröffentlicht.
Quelle: DPMA
Aktuelle Titelschutzanzeigen
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 803 vom 19.12.2006:
ein jahr schlechter sex auf mallorca
Das bunte Ei. Die Kundenbegeisterungsstrategie
Der Putin-Komplex
Der Polonium-Komplex
Mach ich nich
Du bist Frühling
Quelle: Titelschutzanzeiger
LG Berlin: Entscheidung im Streit um Sparkassen-Marken
Die Tageszeitung DIE WELT berichtet unter dem Titel “Berlin kann Sparkassen-Marken nutzen” über die Entscheidung des LG Berlin.
Die Landesbank Berlin kann nach einer möglichen Privatisierung weiter die Markenrechte der Sparkassenorganisation nutzen. Dies hat das Landgericht Berlin festgestellt.