Älteste Marken (06)

Die ältesten Marken in der Nizzaklasse 06 (enthält u.A.: Unedle Metalle und deren Legierungen; Baumaterialien aus Metall; transportable Bauten aus Metall; Schienenbaumaterial aus Metall; Kabel und Drähte aus Metall (nicht für elektrische Zwecke); Schlosserwaren und Kleineisenwaren; Metallrohre; Geldschränke; Waren aus Metall, soweit in Klasse 6 enthalten. Erze.) sind:

1.)
Registernummer: 729

Nizzaklassen: 06, 07, 09, 12
Inhaber: Wabco Westinghouse GmbH, Hannover-Linden
Anmeldedatum: 01.10.1894

2.)
Registernummer: 2

Nizzaklassen: 06, 21, 32
Inhaber: HANSA-HEEMANN AG, Rellingen
Anmeldedatum: 01.10.1894

3.)
Registernummer: 15460

Nizzaklassen: 06, 08
Inhaber: THONO Beteiligungsgesellschaft mbH, Herdecke
Anmeldedatum: 01.10.1894

4.)
Registernummer: 13189

Nizzaklassen: 06, 07, 08
Inhaber: Fa Wirminghaus & Funke, Remscheid-Blied.
Anmeldedatum: 01.10.1894

5.)
Registernummer: 11618

Nizzaklasse: 06
Inhaber: Böhler Edelstahl GmbH, Kapfenberg, Austria
Anmeldedatum: 01.10.1894

Quelle: DPMA

Levi’s Taschendesign

Der Jeansproduzent Levi’s hat das Design der Gesäßtaschen seiner Hosen markenrechtlich geschützt.
Nach einem Bericht der New York Times wurden seit 2001 annähernd 100 Verfahren wegen der Verletzung dieser Marke angestrengt.
Diverse Widersprüche gegen vergleichbare Markenanmeldungen beim UPTO wurden von Levi’s mit Widersprüchen belegt.

Weitergehende Berichte beim Trademark Blog und Counterfeit Chic.

Studie zur Produktpiraterie

Die Unternehmensbefragung untersucht die Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Schutz des Geistigen Eigentums. Deutschland nimmt – nach den USA und Großbritannien – einen führenden Platz in der Pirateriebekämpfung ein. Staaten, denen von Unternehmen schlechte Bedingungen für den Schutz des Geistigen Eigentums asstestiert werden, sind insbesondere China und Russland.

Quelle: innovations report

WIPO: Siemens erfolgreich

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat die Siemens AG die Domain siemens-ag.com im Rahmen eines UDRP-Verfahrens erstritten.

Siemens konnte im Verfahren eine mehr als 150jährige Unternehmensgeschichte, geschäftliches Auftreten in mehr als 190 Nationen und zahlreiche nationale und internationale Markenrechte belegen.

Der Domaininhaber berief sich auf eine strenge Auslegung der “first come, first served” Regel und stellte einen Verkauf der Domain in Aussicht.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an die klagende Siemens AG an.

(Fall Nr.: D2006-1025)
Siemens AG v. Aztronet Digital, Jorge Bauer, Jorge Ramirez