
verkündet die Kornbrennerei Krugmann GmbH unter der Registernummer 30008910.
Die Marke genießt mit Priorität vom 07.02.2000 Schutz in den Nizzaklassen 25, 32 und 33.
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium

verkündet die Kornbrennerei Krugmann GmbH unter der Registernummer 30008910.
Die Marke genießt mit Priorität vom 07.02.2000 Schutz in den Nizzaklassen 25, 32 und 33.
Quelle: DPMA
U.S. DEP’T OF JUSTICE & FED. TRADE COMM’N ,ANTITRUST ENFORCEMENT AND INTELLECTUAL
PROPERTY RIGHTS: PROMOTING INNOVATION AND COMPETITION (2007).
via IPKat
Dr. Bahr berichtet über eine Entscheidung des Bundespatentgerichtes zur Hinterhaltsmarke.
Das BPatG (Beschl. v. 26.07.2006 – Az.: 28 W (pat) 39/05) hat entschieden, dass eine Markenanmeldung mit dem Zweck, andere Unternehmen zu ungerechtfertigten Zahlungen zu veranlassen, zur Nichtigkeit der Marke führt.
“Letztlich können aber auch diese Fragen offen bleiben, denn ein wettbewerbsrechtlich verwerfliches Verhalten kann auch darin liegen, dass ein Anmelder die mit der Eintragung einer Marke entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung von vornherein zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzen will, wobei das Bestehen eines schutzwürdigen Besitzstandes dabei nicht in allen Fällen zwingend erforderlich ist (…).
Tägliche Publikation während des 129. Jahrestreffen der International Trademark Association INTA in Chicago.
ESPN berichtet über eine Klage wegen Patentverletzung gegen die Veranstalter des Tennis-Schaukampfes “Battle of Surfaces“.
Auf Mallorca hatten sich am 02. Mai Roger Federer und Rafael Nadal, die beiden dominierenden Tennisspieler dieser Tage, auf einem besonderen Tennisplatz gegenübergestanden. Der extra für diesen Schaukampf angelegte Platz wies auf einer Seite des Netzes einen Rasen- und auf der zweiten Platzseite einen roten Sandbelag auf.
Schutzrechte an einem derartigen Tennisplatz werden von der Klägerin, einer früheren Profispielerin, ins Feld geführt.
Ob also das Match zwischen Rasenchamp Federer und Sandplatzkönig Nadal ein gerichtliches Nachspiel haben wird, muss jetzt in den USA entschieden werden.
Gemeinschaftsmarke Nr. 1276096

Nizzaklassen: 09, 38, 42
Inhaber: Orange Personal Communications Services Ltd, UK
Quelle: HABM