Über Cerono, die chinesische Variante des mexikanischen Corona berichtet IPKat.
Tiere im Markenregister (03: Bären, Pandas)
3.1.14 Bären
Anzahl der Marken: 1219
Älteste Marke:
Registernummer: DT235453

Nizzaklassen: 07, 08
Anmeldedatum: 09.05.1919
3.1.15 Pandas
Anzahl der Marken: 16
Älteste Marke:
Registernummer: DT847930

Nizzaklasse: 25
Anmeldedatum: 03.03.1967
Quelle: DPMA
Marken vor Gericht
betitel die Financial Times Deutschland ihre Bilderserie.
Aktuelle Titelschutzanzeigen
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 827 vom 13.06.2007:
Mofa Racer
Am Arsch der Welt
Das große Dings-Bums-Kipp-Roll-Fall-Spektakel
Mohltied
Selbstgespräche
Mecklenburg-Vorpommern schmeckt !
Quelle: Titelschutzanzeiger
OLG Hamburg: Narrenfreiheit für Forscher?
Nach einer Entscheidung des OLG Hamburg (Az: 5 U 128/06 ) genießen Forschungseinrichtungen Narrenfreiheit, wenn es um den Gebrauch von Marken und Namen für ihre Projekte geht. Am Beispiel Inmas stellten die Hamburger Richter klar: Markenrechtliche Ansprüche scheiden aus, wenn die gewählte Projektbezeichnung im wissenschaftlichen Bereich angesiedelt ist. Die Begründung: Wissenschaft ist kein „geschäftlicher Verkehr“. Feinheiten, wie ein Blickfang des Begriffs in einer Presseerklärung, ändern hieran nichts.
Quelle: Markenbusiness
EuG: Budweiser vs. Budweiser
Erfolg für die Anheuser-Busch im Streit um die Marke Budweiser.
Urteil des Gerichts erster Instanz in den verbundenen Rechtssachen T-53/04 bis T-56/04, T-58/04 und T-59/04, den verbundenen Rechtssachen T-57/04 und T-71/04 und in den verbundenen Rechtssachen T-60/04 bis T-64/04
Budejovický Budvar, národní podnik / Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)
Anheuser-Busch, Inc. / Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)
DAS GERICHT WEIST DIE KLAGEN VON BUDEJOVICKÝ BUDVAR IN VERFAHREN AB, IN DENEN SIE ANHEUSER-BUSCH IN BEZUG AUF DIE EINTRAGUNG VON „BUDWEISER“ UND „BUD“ ALS GEMEINSCHAFTSWORTMARKEN GEGENÜBERSTAND
Budejovický Budvar hat nicht nachgewiesen, dass die nach dem Lissabonner Abkommen1 registrierten Ursprungsbezeichnungen „Budweiser“ und „Bud“, mit Wirkung u. a. in Frankreich, sie dazu berechtigen, Widerspruch gegen die von Anheuser-Busch für andere Waren als Bier eingereichten Gemeinschaftsmarkenanmeldungen zu erheben.
Quelle: Pressemitteilung des Gerichtes erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften