EuG: Budweiser vs. Budweiser

Erfolg für die Anheuser-Busch im Streit um die Marke Budweiser.

Urteil des Gerichts erster Instanz in den verbundenen Rechtssachen T-53/04 bis T-56/04, T-58/04 und T-59/04, den verbundenen Rechtssachen T-57/04 und T-71/04 und in den verbundenen Rechtssachen T-60/04 bis T-64/04

Budejovický Budvar, národní podnik / Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)

Anheuser-Busch, Inc. / Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)

DAS GERICHT WEIST DIE KLAGEN VON BUDEJOVICKÝ BUDVAR IN VERFAHREN AB, IN DENEN SIE ANHEUSER-BUSCH IN BEZUG AUF DIE EINTRAGUNG VON „BUDWEISER“ UND „BUD“ ALS GEMEINSCHAFTSWORTMARKEN GEGENÜBERSTAND
Budejovický Budvar hat nicht nachgewiesen, dass die nach dem Lissabonner Abkommen1 registrierten Ursprungsbezeichnungen „Budweiser“ und „Bud“, mit Wirkung u. a. in Frankreich, sie dazu berechtigen, Widerspruch gegen die von Anheuser-Busch für andere Waren als Bier eingereichten Gemeinschaftsmarkenanmeldungen zu erheben.

Quelle: Pressemitteilung des Gerichtes erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften

WIPO: Will Smith gewinnt Domains

Der Schauspieler und Sänger Willard C. Smith II, besser bekannt als Will Smith, hat vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO die Domains freshprince.com, freshprince.net und freshprince.org erstritten.

Obwohl Smith für das Kennzeichen Fresh Prince keine eingetragene Marke präsentieren konnte, akzeptierte das Schiedsgericht seine Ansprüche auf die Domains.
1984 trat der Sänger erstmals unter dem Künsternamen The Fresh Prince auf. Von 1990 bis 1996 spielte Smith in der Fernsehserie The Fresh Prince of Bel Air und verkörperte dort die gleichnamige Hauptrolle. Diese Aktivitäten und seine mediale Präsenz unter dem Namen Fresh Prince untermauerte Smith mit zahlreichen Belegen.

Das Schiedsgericht erkannt diese Belege für ein “common law trademark right” an und ordnete die Übertragung der Domains an.

(Fall Nr.: D2007-0442)
Willard C. Smith II v. Domain Manager

Löschungen (23/2007)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

1 135 780

Nizzaklassen: 07, 09, 17, 20, 21
Verfall (§ 49 MarkenG)

1 158 636
MICHAEL CROMER
Nizzaklassen: 03, 08, 14, 16, 18, 21, 24, 25, 28, 34
Verfall (§ 49 MarkenG)

396 54 128
Hobbit
Nizzaklasse: 31
Verfall (§ 49 MarkenG)

398 18 188

Nizzaklasse: 30
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 65 650
Eposid
Nizzaklassen: 01, 02, 19
Verfall (§ 49 MarkenG)

302 48 914

Nizzaklassen: 35, 36
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte

303 15 962
POWER ENERGY
Nizzaklasse: 30
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

304 12 400
LOW CARB
Nizzaklassen: 30, 32
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

306 20 232
GolfPhysioCoach
Nizzaklasse: 28
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

Streit um “Sky”

Am 1. September will Premiere sein neues Satelliten-TV-Paket namens „Premiere Sky“ auf den Markt bringen. Jetzt droht dem Sender allerdings ein Streit um den Namen. Grund ist eine Klage des Medienmoguls Robert Murdoch. Die zu seinem Imperium gehörende britische Fernsehgesellschaft BskyB reichte beim Berliner Landgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die erst kürzlich gegründete Satelliten-TV-Plattform Premiere Sky ein.

Quelle: Markenbusiness