BESCHLUSS Nr. EX-07-4 DES PRÄSIDENTEN DES AMTES betreffend die elektronische Übermittlung an und durch das Amt
(„Grundsatzbeschluss zur elektronischen Übermittlung“).
Quelle: HABM
markenrechtliches Sammelsurium
BESCHLUSS Nr. EX-07-4 DES PRÄSIDENTEN DES AMTES betreffend die elektronische Übermittlung an und durch das Amt
(„Grundsatzbeschluss zur elektronischen Übermittlung“).
Quelle: HABM
Wegen Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) durch die Markeninhaberin ist die nachfolgende Bildmarke (Registernummer: 27 673) vollständig aus dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenanmtes gelöscht worden.

Nizzaklasse: 12
Ware: Fahrradketten
Anmeldedatum: 09.11.1896
Quelle: DPMA
Die adidas AG aus Herzogenaurach hat die nachfolgende Bildmarke (Registernummer: 304 67 930) übernommen.

Die Marke genießt mit Priorität vom 01.12.2004 Schutz für Waren und Dienstleistungen in den Nizzaklassen 18, 25 und 35.
Die Übertragung der Marke wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 36. Kalenderwoche veröffentlicht.
Quelle: DPMA
Nachtrag:
Am 07.08.2007 wurde die Marke wegen Verzichts der neuen Markeninhaberin (§48 MarkenG) vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
In der 36. Kalenderwoche wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt die nachfolgenden Anträge auf Eintragung einer geografischen Angabe oder einer Ursprungsbezeichnung veröffentlicht:
Schutzkategorie: g.g.A.
Aktenzeichen: 306 99 003.2
Thüringer Weihnachtsstollen
Antragstellende Vereinigung/Antragsteller:
Schutzverband Thüringer Weihnachtsstollen und Erfurter Schittchen e.V.
Quelle: DPMA
Die World Intellectual Property Organization WIPO teilt mit, dass Malaysia dem Wiener Abkommen zur Klassifizierung von grafischen Elementen beigetreten ist.
Die Wiener Klassifizierung wird in Malaysia am 28. September in Kraft treten.
Quelle: WIPO