Schweiz: Mehr Schutz für die Landesmarke

Das Markenzeichen „Schweiz“ soll in Zukunft besser geschützt werden. Der Bundesrat hat ein Gesetzesprojekt namens „Swissness“ auf den Weg gebracht, das der missbräuchlichen Verwendung der Marken „Schweiz“, „Made in Switzerland“ sowie des Schweizer Kreuzes entgegenwirken soll. Das Projekt beinhaltet Regelungen zur Verwendung des Markenzeichens, die im In- und Ausland zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit führen sollen.

Quelle: Markenbusiness

Löschungen nach Widerspruch (48/2007)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

301 34 416
DEPOX
Nizzaklassen: 01, 40

302 32 388
FRUDI
Nizzaklassen: 16, 25, 28

303 62 689
Johann Sebastian Bach
Nizzaklasse: 30

304 12 657
TERRA NOVA
Nizzaklassen: 38, 41

304 58 887
Seebär
Nizzaklasse: 30

305 18 740
HARZINGER
Nizzaklassen: 30, 43

Quelle: DPMA