Löschungen nach Widerspruch (50/2007)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem markenregister gelöscht.

399 58 250
Oprazol-ratiopharm
Nizzaklasse: 05

301 16 216

Nizzaklassen: 16, 38, 41

302 43 160
Pinu-Color
Nizzaklasse: 02

304 43 186

Nizzaklasse: 41

305 25 146

Nizzaklasse: 35

305 25 272

Nizzaklasse: 41

305 63 579

Nizzaklassen: 29, 30, 35, 41, 43

Quelle: DPMA

DPMA: Antrag auf Löschung einer geschützten geografischen Angabe

In der 50. Kalenderwoche wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt die nachfolgender Antrag auf Löschung einer geografischen Angabe oder einer Ursprungsbezeichnung veröffentlicht:

Schutzkategorie: g.g.A.
Aktenzeichen: 307 99 200.4
Gögginger Bier

Antragstellende Vereinigung/Antragsteller:
Name: Brauerei Ott GmbH

Berechtigtes Interesse:
Die Antragstellerin ist Rechtsnachfolgerin der ursprünglichen Anmelderin und Nutzerin der geografischen Angabe.H & Co. KG

Gründe für die Löschung:
Die Schussenrieder Bierbrauerei Ott hat die ehemalige Brauerei Adler, die einzige ortsansässige Brauerei im geografischen Gebiet Krauchenwies–Göggingen, aufgekauft und die Produktion nach Bad Schussenried verlegt.
Eine Wiederaufnahme der Produktion in Krauchenwies–Göggingen ist nicht beabsichtigt. Die Erzeugnisse der Schussenrieder Bierbrauerei Ott erfüllen daher die Bedingungen der Spezifikation der g.g.A. „Gögginger Bier“ nicht mehr. Andere potentielle Produzenten, die an der Nutzung der geschützten Herkunftsbezeichnung interessiert sein könnten, gibt es nicht.

Quelle: DPMA

BGH: I ZB 97/06

In der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Marke 302 34 986 hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Oktober 2007 […] beschlossen:
Auf die Rechtsbeschwerde der Markeninhaberin wird der Be-schluss des 28. Senats (Marken-Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts vom 30. Oktober 2006 aufgehoben.

Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde wird auf 50.000 € festgesetzt.

Zu den Entscheidungsgründen