Gewerbliche Schutzrechte 2007
Marken
Nationale Marken Anmeldungen: 76.165 +5,3%
Bestand: 764.472 +2,6%
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Gewerbliche Schutzrechte 2007
Marken
Nationale Marken Anmeldungen: 76.165 +5,3%
Bestand: 764.472 +2,6%
Quelle: DPMA
München. Der insgesamt positive Trend bei der Anmeldung gewerblicher Schutzrechte hat sich auch 2007 fortgesetzt. Das bereits hohe Niveau bei den Patentanmeldungen wurde mit 60 992 Anmeldungen noch leicht übertroffen. Besonders nennenswert sind hier die 13 139 Patentgesuche von ausländischen Anmeldern. Dies entspricht einer Steigerung von 4,5 %. Mit 5 522 Anmeldungen ist der Fahrzeugbau wie in den Jahren zuvor der innovativste Bereich. Bei den aktivsten Bundesländern musste Bayern seine Führungsposition an Baden-Württemberg abgeben. Durchschnittlich werden in Deutschland pro 100 000 Einwohner 58 Patente angemeldet; in Baden-Württemberg sind es durchschnittlich 127, in Bayern 109, gefolgt von Hamburg, das mit 55 Anmeldungen bereits unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Auch in der Rangliste der Firmen mit den meisten in 2007 veröffentlichten Anmeldungen gab es eine Veränderung: die Siemens AG wurde von der Robert Bosch GmbH auf den zweiten Platz verwiesen.
Im Markenbereich wurde mit 83 673 angemeldeten Marken (nationale und internationale Registrierung) das Ergebnis des Vorjahres um 4,2 % übertroffen, wobei dieser Zuwachs vor allem durch inländische Anmeldungen erreicht wurde. Bei den Geschmacksmustern verläuft die Entwicklung der angemeldeten Muster weiter positiv. Hier ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von 6,4%.
„Qualität und Güte unserer Arbeit werden europaweit hochgeschätzt und brauchen auch einen internationalen Vergleich nicht zu scheuen. Dies schlägt sich sichtbar in einem weiterhin sehr hohen Niveau der Anmeldezahlen nieder.“ erklärte Dr. Jürgen Schade, Präsident des Deutschen Patent- und Markenamtes, am 14. März 2008 auf der diesjährigen Jahrespressekonferenz.
Quelle: Pressemitteilung des DPMA
Die Kellogg Company aus Battle Creek im US-Bundesstaat Michigan hat die nachfolgenden Marken übernommen:
2 093 593
GARDENBURGER
Nizzaklasse: 29
396 47 884
GARDENBURGER VEGGIE MEDLEY
Nizzaklasse: 29
396 47 938
GARDENBURGER ZESTY BEAN
Nizzaklasse: 29
Die Marken befanden sich seit bis Ende 2007 im Besitz der Gardenburger, Inc. aus Portland um nach kurzer Zwischenstation bei der Wholesome & Hearty Foods Company aus Irvine, Kalifornien nunmehr bei Kellogg zu landen.
Quelle: DPMA
Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
305 08 599

Nizzaklasse: 37
305 63 399
RED PARCEL POST
Nizzaklassen: 06, 16, 20, 22, 35, 36, 39
306 05 819
Sankt J.
Nizzaklassen: 32, 33, 43
306 21 259
ARZEFFA
Nizzaklasse: 05
306 64 163
ATROFIT
Nizzaklasse: 31
Quelle: DPMA
und sein Nutzen in Markenverletzungsfällen ist das Thema eines Beitrages auf servicemarks.
Leitsatz:
GALLUP II
1. Der kostenlose Versand von zwei periodisch erscheinenden Zeitschriften in einer Auflage von monatlich bis zu 500 Exemplaren sowie die kostenfreie, überwiegend zu Marketing-zwecken an potentielle Kunden erfolgte Abgabe von über 800 Exemplaren von vier Büchern, die einen Bezug zur geschäftlichen Tätigkeit der Widersprechenden aufweisen, reichen neben für sich genommen geringen Verkäufen (hier: unter 300.– € im relevanten Benutzungszeitraum) für die Annahme einer ernsthaften Benutzung für Zeitschriften und Druckwerke aus (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 6.10.2005 – I ZB 20/03, GRUR 2006, 152 = MarkenR 2006, 30 – GALLUP).
2. Zwischen Druckereierzeugnissen und anderen Waren und Dienstleistungen besteht nicht schon deshalb eine Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit, weil letztere das Thema oder der inhaltliche Gegenstand von Druckereierzeugnissen sein können.
Eine Ähnlichkeit kann sich jedoch angesichts besonders enger Berührungspunkte ergeben, etwa bei gleicher Zweckrichtung oder funktionellem Zusammenhang, z. B. bei sich gegenseitig ergänzenden oder ersetzenden Druckereierzeugnissen und anderen Waren und Dienstleistungen, soweit die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund der speziellen Verhältnisse auf dem betreffenden Markt davon ausgehen werden, dass die Waren und Dienstleistungen aus gleichen Unternehmen stammen können (so bei Waren der Klasse 16: „Périodiques et rapports concernant l´étude de l´opinion publique, ainsi que les problèmes sociaux …, et relatifs à l´étude du marché“ einerseits und Dienstleistungen der Klassen 35 und 42: „Markt-, Meinungs- und Sozialforschung“ andererseits).
Quelle: Bundespatentgericht