Löschungsantrag gegen den Abmahn-Apfel

Wegen der Verwendung eines Logos mit der Wiedergabe eines grünen Apfels wurden in den letzten Wochen verschiedene Zahnmediziner von der Markeninhaberin abgemahnt.

In seiner tagesaktuellen Datenbank hat das Deutsche Patent- und Markenamt jetzt zu den betreffenden Marken den Eingang von Löschungsanträgen vermerkt.

Registernummer: 30628042

(Teil-)Löschungsverfahren Antrag Dritter
Rechtsgrund: Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse
§50 Antrag veröffentlicht

(Teil-)Löschungsverfahren Antrag Dritter
Rechtsgrund: Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse
§50 Antrag veröffentlicht

Registernummer: 30716602

(Teil-)Löschungsverfahren Antrag Dritter
Rechtsgrund: Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse
§50 Antrag veröffentlicht

Quelle: DPMA

Schweiz: Senkung der amtlichen Gebühren

Der Marken- und Patentschutz in der Schweiz wird günstiger und die Kosten für europäische Patente sinken. Der Bundesrat hat entsprechende Erlasse und Übereinkommen in Kraft gesetzt.

Gemäss der neuen Gebührenordnung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) muss daher ab dem 1. Juli für den Schutz einer Marke in der Schweiz, der um zehn Jahre verlängert wird, nur noch 550 Franken statt wie bisher 700 Franken bezahlt werden.

Quelle: SF.tv

Löschungen (11/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

301 01 181
BANKSTER
Nizzaklassen: 03, 09, 16, 25, 28
Verfall (§ 49 MarkenG)

301 14 506

Nizzaklasse: 12
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

301 14 507

Nizzaklasse: 12
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

305 30 150
N.M.I.C. Not Made in China
Nizzaklassen: 25, 28
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

305 67 524
BROTHAUS
Nizzaklassen: 30, 35, 43
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA