
Der aktuelle Newsletter 04/2008 des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt ist erschienen.
Zum Newsletter (22 Seiten im PDF-Format)
markenrechtliches Sammelsurium

Der aktuelle Newsletter 04/2008 des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt ist erschienen.
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Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
301 72 300
ADAK-Abschleppdienste Auto-Kraft
Nizzaklassen: 37, 39, 42
302 35 746
Vitalquelle
Nizzaklasse: 32
Quelle: DPMA
Microsoft fordert Tilgung eines Verbs aus Wörterbuch
Müllermilch modifiziert sein Logo
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Der weise Vizepräsident und das Markenrecht
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Slovenia: annual report for 2007
News: Redbull bekommt die Domain redbullsucks.com zugesprochen
HARIBO macht Werbung auf menschlicher Haut – Weitere Werbeträger dringend gesucht
Anlässlich des heutigen Welttages des geistigen Eigentums hat sich die MarkenBlog Redaktion sehr eingehend mit einem der bekanntesten globalen Markenkonflikte beschäftigt. Wir haben uns die Konfliktmarke einmal intensiv “durch den Kopf gehen lassen”.

Zum Tag des geistigen Eigentums am 26. April machen Microsoft und das Sportlifestyle-Unternehmen PUMA auf die Notwendigkeit des Urheberschutzes aufmerksam. Im Hinblick auf das Thema Software- und Markenpiraterie machen die beiden Unternehmen auf die finanziellen Verluste durch Produktfälschungen und das dadurch fehlende Potenzial für die Entwicklung neuer Ideen aufmerksam. Andererseits beleuchten Microsoft und PUMA die gesamtwirtschaftlichen Schäden durch gefälschte Produkte.
[…] “Viele Menschen unterschätzen die Schäden durch gefälschte Software. Doch in Deutschland existieren Millionen von Raubkopien. Beim Hochrechnen der dadurch resultierenden Verluste für die Softwarehersteller kommt eine ordentliche Summe zusammen”, so Robert Helgerth, Direktor Mittelstand & Partner sowie Mitglied der Geschäftsleitung von Microsoft Deutschland.
[…] Gefälschte Produkte bergen für ihre Nutzer oft auch ein gewisses Risiko. So erklärt Thomas Ehmer, Leiter Abteilung Gewerbliche Schutzrechte bei PUMA: “Gefälschte Produkte sind in der Regel von äußerst schlechter Qualität. Ein Beispiel: Kopierte Laufschuhe sehen vielleicht ihrem Vorbild ähnlich, aber es fehlt neben dem hochwertigen Material das ausgeklügelte Dämpfungssystem des Originals. Folglich besteht beim Laufen eine erhöhte Verletzungsgefahr. Zum Schutz unserer Kunden vor solchen Imitaten arbeiten wir mit Ermittlungsbehörden weltweit zusammen und verfügen über ein Netzwerk von internationalen Kanzleien und Detekteien.”
Quelle: na presseportal