BGH: Rechtsprechung zur (Störer-) Haftung eines Internet-Auktionshauses für Markenverletzungen bestätigt

Bundesgerichtshof, Urt. v. 30.4.2008 – I ZR 73/05 – Internet-Versteigerung III

Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute erneut entschieden, dass ein Internetauktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn Anbieter auf seiner Plattform gefälschte Markenprodukte anbieten.

Die Klägerinnen produzieren und vertreiben Uhren der Marke “ROLEX”. Sie sind Inhaberinnen entsprechender Marken. Auf der von der Beklagten betriebenen Internet-Plattform “ricardo” hatten Anbieter gefälschte ROLEX-Uhren zum Verkauf angeboten, die ausdrücklich als Plagiate gekennzeichnet waren. ROLEX nahm daraufhin die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch.

Das Oberlandesgericht Köln hatte dem Unterlassungsbegehren im Wesentlichen stattgegeben, nachdem der Bundesgerichtshof eine anders lautende Entscheidung des Oberlandesgerichts im Jahre 2004 aufgehoben hatte (BGH, Urt. v. 11.3.2004 – I ZR 304/01, BGHZ 158, 236 – Internet-Versteigerung I).

Der Bundesgerichtshof hat das Verbot nunmehr beschränkt auf das konkret beanstandete Verhalten bestätigt.

Der Bundesgerichtshof hat an seiner Rechtsprechung zur Haftung von Internet-Auktionshäusern für Markenverletzungen festgehalten. Danach betrifft das im Telemediengesetz (TMG) geregelte Haftungsprivileg für Host-Provider nur die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung, nicht dagegen den Unterlassungsanspruch. Daher kommt eine Haftung der Beklagten als Störerin in Betracht, weil sie mit ihrer Internetplattform das Angebot gefälschter Uhren ermöglicht, auch wenn sie selbst nicht Anbieterin dieser Uhren ist. Eine solche Haftung setzt zunächst voraus, dass die jeweiligen Anbieter der gefälschten Uhren im geschäftlichen Verkehr gehandelt haben, weil nur dann eine Markenverletzung vorliegt. Die Beklagte muss – wenn sie von einem Markeninhaber auf eine klar erkennbare Rechtsverletzung hingewiesen wird – nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern grundsätzlich auch Vorsorge dafür treffen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt. Der BGH hat betont, dass der Beklagten auf diese Weise keine unzumutbaren Prüfungspflichten auferlegt werden dürfen, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würden. Die Beklagte ist jedoch verpflichtet, technisch mögliche und ihr zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, damit gefälschte ROLEX-Uhren gar nicht erst im Internet angeboten werden können.

Der Bundesgerichtshof hat angenommen, dass die Anbieter der gefälschten Uhren zumindest in einigen Fällen im geschäftlichen Verkehr gehandelt haben. Dem beklagten Internetauktionshaus war bekannt, dass es in der Vergangenheit auf seiner Internet-Plattform bereits zu klar erkennbaren Verletzungen der Marken der Klägerinnen durch Dritte gekommen war. Sie hätte deshalb durch Kontrollmaßnahmen Vorsorge dafür treffen müssen, dass es nicht zu weiteren Markenverletzungen kommt. Unter diesen Umständen hätte die Beklagte darlegen müssen, dass sie nach Bekanntwerden der markenverletzenden Angebote derartige Kontrollmaßnahmen ergriffen hat und die beanstandeten Fälle auch durch diese Maßnahmen nicht verhindert werden konnten. Dem ist die Beklagte – auch nach Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht durch das erste Revisionsurteil im Jahre 2004 – nicht nachgekommen.

Quelle: Pressemitteilung des BGH

via: MIR

Europäische Patente werden günstiger

München. Patente werden in Europa künftig deutlich günstiger, da die Übersetzungskosten sinken. Am 1. Mai 2008 tritt das sogenannte Londoner Übereinkommen in Kraft, mit dem die beteiligten Staaten weitgehend darauf verzichten, dass Patente, die vom Europäischen Patentamt erteilt wurden, in ihre jeweilige Landessprache übersetzt werden müssen.

Die Übersetzungspflicht entfällt für europäische Patente, deren Hinweis auf die Erteilung ab dem 1. Mai 2008 im europäischen Patentblatt veröffentlicht wird. Für Altpatente – also für solche Patente, deren Erteilungshinweis bis zum 30. April 2008 veröffentlicht wurde – bleibt die Übersetzungspflicht bestehen.

Die Umsetzung des Londoner Übereinkommens in nationales Recht wurde vom Bundestag Anfang April 2008 beschlossen. Das Gesetz wird voraussichtlich im Juni verkündet. Die Übersetzungspflicht wird dann rückwirkend zum 1. Mai 2008 entfallen.

Quelle: Pressemitteilung des DPMA

Bundeswirtschaftsministerium zur Produktpiraterie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie BMWI informiert:

Produktpiraterie gefährdet Wachstum und Arbeitsplätze

In der heutigen hoch spezialisierten und global vernetzten Wirtschaft haben sich Produktfälschung und Markenpiraterie zu einer ernsten kommerziellen Bedrohung entwickelt. Die OECD geht von einem weltweiten Schaden für die Wirtschaft in Höhe von rund 150 Mrd. ¤ aus. Entsprechend des Anteils am Welthandel ist Deutschland dabei mit einem volkswirtschaftlichen Schaden von mindestens 15 Mrd. ¤ betroffen.

Es sind nicht mehr nur Luxusgüter betroffen, sondern immer mehr normale Gebrauchsgüter und Investitionsgüter. Laut der neuesten Studie des VDMA wird der durch Produktpiraterie verursachte Schaden allein im Maschinen- und Anlagenbau auf über 7 Mrd. ¤ im Jahr geschätzt.

Die deutschen Industrieverbände, wie z. B. VDMA und ZVEI, haben eine Vielzahl von Aktivitäten – von Informationsbroschüren über Anwaltsnotdienst auf Messen bis hin zur Entwicklung von innovativen Konzepten und Produkten zum technologischen Plagiatschutz – entwickelt, um die Unternehmen im Kampf gegen Marken- und Produktpiraterie zu unterstützen.

Hartmut Schauerte, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: “Deutschland ist neben den USA und Großbritannien führend im Kampf gegen Marken- und Produktpiraterie. Der Zoll hat seine Kontrollintensität in den letzten Jahren deutlich gesteigert, insbesondere auch auf Messen. Aus der Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hat die Stärkung der Aktivitäten auf internationaler Ebene oberste Priorität. Dazu gehören neben der handelspolitischen Zusammenarbeit und Projekten auf G8-Ebene auch ein intensiver bilateraler Dialog mit den Herkunftsländern der Plagiate. Hier sieht das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie seine Hauptaufgabe zur Unterstützung der Unternehmen.”

Quelle: Pressemitteilung des BMWI