In Berlin findet derzeit die Jahrestagung der International Trademark Association INTA statt.
Über die Veranstaltungen und Vorträge informieren die INTA Daily News.
Zur Ausgabe Mittwoch, 21. Mai (12 Seiten PDF):
markenrechtliches Sammelsurium
In Berlin findet derzeit die Jahrestagung der International Trademark Association INTA statt.
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Zur Ausgabe Mittwoch, 21. Mai (12 Seiten PDF):

Community trade mark applications received
7818
Community trade mark applications published
6419
Community trade marks registered (certificates issued)
6309
Community trade mark renewal applications
1435
Quelle: Alicante News
audison
a) Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus den §§ 11, 17 MarkenG genügt es, dass der Geschäftsherr im Zeitpunkt der Agentenanmeldung Inhaber einer (ausländischen) Anmeldung war, die spätestens im Zeitpunkt der Anspruchsgeltendmachung zur Eintragung geführt hat.
b) Die Eintragung der Marke durch einen Strohmann des Agenten steht der Eintragung der Marke durch den Agenten selbst gleich.
c) Wird eine Agentenmarke auf einen Dritten übertragen, kann der Geschäftsherr die Ansprüche aus §§ 11, 17 MarkenG auch gegenüber dem Dritten geltend machen.
d) Agent oder Vertreter i.S. von §§ 11, 17 MarkenG kann nicht nur der Handelsvertreter sein. Entscheidend ist, dass es sich um einen Absatzmittler handelt, den gegenüber seinem Vertragspartner die Pflicht trifft, dessen Interessen wahrzunehmen. Daran fehlt es sowohl bei reinen Güteraustauschverträgen als auch im Verhältnis zwischen Mitgesellschaftern.
e) Ein Agentenverhältnis i.S. von §§ 11, 17 MarkenG ist anzunehmen, wenn zwischen dem Inhaber der ausländischen Marke und dem Absatzmittler eine Übereinkunft besteht, nach der der Absatzmittler über den bloßen Abschluss reiner Austauschverträge hinaus für den anderen als Vertriebspartner tätig sein soll.
BGH, Urt. v. 10. April 2008 – I ZR 164/05 – OLG Düsseldorf
LG Düsseldorf
Quelle: Bundesgerichtshof
via: ipweblog
Die Axel Springer AG hat die Wortmarke Klubba (Registernummer: 307 29 046) übernommen.
Die Marke genießt mit Priorität vom 04.05.2007 Schutz in den Nizzaklassen 35, 38, 41 und 42.
Die Übertragung des Markenrechtes wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 19. Kalenderwoche veröffentlicht.
Quelle: DPMA
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Zur Ausgabe Dienstag, 20. Mai (24 Seiten PDF):
Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
396 02 576

Nizzaklassen: 38, 41
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
300 72 514

Nizzaklassen: 03, 42
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
301 73 210

Nizzaklassen: 36, 38
Verfall (§ 49 MarkenG)
302 04 394
Natur-Pool
Nizzaklassen: 37, 44
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
303 36 597
TURKA
Nizzaklassen: 29, 30, 32, 33
Verfall (§ 49 MarkenG)
305 36 311
DE BALL
Nizzaklasse: 24
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte
305 59 767
Reits-AG
Nizzaklasse: 36
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
Quelle: DPMA