EM und Cybersquatting

Wer wird bei der UEFA Euro 2008 zum internationalen Superstar?

Bei Online-Spekulanten fällt die Antwort eindeutig aus: Cristiano Ronaldo. Der Domainnamen-Management-Experte NetNames hat jetzt herausgefunden, dass der 23-jährige Portugiese die Cybersquatting-Rangliste anführt.
NetNames hat elf Top-Spieler der EM 2008 auf Cybersquatting untersucht.

Die folgende Rangliste zeigt, wer am häufigsten von besetzten Domainnamen betroffen ist:
1. Cristiano Ronaldo
2. Luca Toni
3. Thierry Henry
4. Michael Ballack
5. Francesco Totti
6. Mario Gomez
7. Franck Ribery

Quelle: Securitymanager.de

Enercon übernimmt 3D-Marke

Die Enercon GmbH aus Aurich hat die nachfolgende unter der Registernummer 307 52 816 geführte 3-Dimensionale Marke übernommen.

Die Marke genießt mit Priorität vom 13.08.2007 Schutz für folgende Waren und Dienstleistungen:

Klasse 12: Schiffe (Seeschiffe), Rümpfe für Boote und Schiffe, Wasserfahrzeuge
Klasse 37: Schiffsbau
Klasse 39: Transport mit Binnenschiffen, Transport mit Schiffen, Verfrachten (Transport von Gütern mit Schiffen)

Quelle: DPMA

EM – Markenschutz, Werbung und Ambush-Marketing

Unter dem Titel “Am Ende lachen die Werber” beschäftigt sich Spiegel Online ausführlich mit dem markenrechtlichen Spannungsfeld rund um die Fußball-Europameisterschaft 2008.

Fußball, Fußball überall – mit der EM beginnen Wochen der Werbe-Dauerbeschallung. Ob im Stadion oder beim Public Viewing: Sponsoren und Nichtsponsoren mühen sich, ihre Marken EM-gerecht zu inszenieren. “Schmarotzer-Werbern” ohne Lizenz droht die Uefa mit hartem Durchgreifen.

Löschungen (22/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

688 987

Nizzaklasse: 30
Verfall (§ 49 MarkenG)

840 796
ROEMMERS
Nizzaklasse: 05
Verfall (§ 49 MarkenG)

974 277
LIFE SAVERS Soft’n Juicy
Nizzaklassen: 05, 30
Verfall (§ 49 MarkenG)

396 17 833
BUZZ
Nizzaklassen: 09, 12, 14, 16, 18, 25, 26, 41
Verfall (§ 49 MarkenG)

306 00 220

Nizzaklassen: 25, 37, 40
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

307 46 206
Licköhrchen
Nizzaklassen: 05, 33
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA