Schweiz: Neue Gesetzgebung zur Produktpiraterie

Wer gefälschte Markenartikel kauft, kann nicht mehr sicher sein, diese behalten zu können. Ab 1. Juli gelten neue Rechtsgrundlagen für die Bekämpfung von Fälschungen und Produktepiraterie, über die das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) und der Verein «Stop Piracy» mit Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf informierten. Neu ist, dass der private Import von Design- und Markenfälschungen verboten werden kann. Konsumentinnen und Konsumenten würden zwar nicht bestraft, riskierten aber den Verlust ihrer Waren beim Grenzübertritt.

Quelle: Klein Report

Löschungen II (25/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

398 04 024
InfoLab
Nizzaklasse: 09
Verfall (§ 49 MarkenG)

398 22 321
MiraLin
Nizzaklassen: 03, 05, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

399 52 142
SOUND-BROTHERS
Nizzaklassen: 09, 35
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 76 468
ALPENGLÜHEN
Nizzaklassen: 25, 29, 30, 35
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 93 313
Zauberstäbchen
Nizzaklasse: 30
Verfall (§ 49 MarkenG)

301 45 426

Nizzaklassen: 09, 25, 41
Verfall (§ 49 MarkenG)

307 46 079
DUALSKY
Nizzaklassen: 09, 16, 28
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA