Lovells übernimmt Markenportfolio der Deutschen Telekom

Die Entscheidung ist gefallen: Das Markenportfolio der Deutschen Telekom AG wird künftig nicht mehr von Mayer Brown, sondern von Lovells betreut. Dies bestätigte ein Sprecher des Bonner Unternehmens. Zur Größe des Portfolios wollte er keine Angaben machen, Marktbeobachter schätzen jedoch den Umfang auf über 20.000 Marken.

Quelle: Juve

Markenanmeldung und Markenrecherche ab 99 Euro – Wie sinnvoll sind solche Angebote?

Markenanmelder stehen vor der Entscheidung, aus einer Vielzahl von Angeboten auswählen zu müssen. Pauschale Anmeldepakete von Markenanwälten gibt es mittlerweile auch bei Online-Shops oder bei eBay für Preise zwischen 100 Euro und 2.000 Euro zu haben. Der Unterschied besteht meist im Umfang der individuellen Beratung und dem Umfang der Recherche nach kollidierenden älteren Kennzeichen.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Michael Plüschke

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Fazit:

Pauschalangebote für Markenanmeldungen haben ihre Berechtigung. Sie schaffen Kostentransparenz und machen die Anmeldekosten kalkulierbar. Entscheidend ist der Leistungsumfang des Pauschalpakets. Wer kein Markenprofi ist, sollte stets darauf achten, dass im Leistungsumfang eine individuelle Beratung und eine Markenrecherche nach bestehenden ähnlichen Marken enthalten ist. Hierfür ist mit Rechtsanwaltskosten von rund 500 Euro zu rechnen. Bei einer umfassenden Recherche auch nach anderen ähnlichen Kennzeichen ist mit Kosten von rund 1.500 Euro zu rechnen.

Quelle: Förderland

DPMA: Hinweis zu Änderungen bei internationalen Markenregistrierungen

Ab 1. September 2008 treten Änderungen in Bezug auf das Verfahren zur internationalen Registrierung von Marken in Kraft.

Die Sicherungsklausel in Art. 9sexies des Protokolls zum Madrider Markenabkommen (PMMA) wird zum 1. September 2008 aufgehoben. Das hat zur Folge, dass zwischen Vertragsparteien des Madrider Systems, die sowohl dem Madrider Markenabkommen (MMA) als auch dem PMMA angehören, künftig das PMMA maßgebend ist.

Damit wird das MMA nur noch angewendet, wenn die benannte Vertragspartei ausschließlich dem MMA angehört. Das trifft z.Z. nur auf die folgenden Staaten zu: Algerien, Bosnien und Herzegowina, Ägypten, Kasachstan, Liberia, Sudan, Tadschikistan.

Zu den detaillierten Auswirkungen der Änderungen informiert das DPMA.

Zur markenrechtlichen Schutzfähigkeit von Eventmarken in Deutschland

Im Rahmen der IP|Expertennotizen auf IP|Notiz beschäftigt sich Carola Rienth mit dem Thema Eventmarken.

In Anbetracht der Fußballeuropameisterschaft, die am 29.06.2008 mit dem leider etwas enttäuschenden Finale für die deutsche Nationalmannschaft in Wien endete, flammte die Diskussion um das brisante Thema der Eventmarke erneut auf. Genauer gesagt, ob die Eventmarke kennzeichenrechtlichen Schutz in Deutschland beanspruchen kann und damit verknüpft, inwieweit dies auf die diesjährige Fußballeuropameisterschaft als weltweit drittgrößtes Sportereignis übertragbar ist.

Der Artikel möchte zuerst einen kurzen Überblick über die bisheriger Rechtsprechung verschaffen (A), um dann die Grundlagen der Eventmarke zu durchleuchten (B). Darauf aufbauend soll herausgearbeitet werden, welche Probleme bei der Schutzbegründung der Eventmarke, aber auch bei der Darlegung einer Verletzung bestehen (C). Schlussendlich soll noch kurz auf die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf das österreichische Markenrecht eingegangen werden (D).

Quelle: IP|Notiz