AG Frankfurt: Streitwert Ed Hardy Plagiat

Das AG Frankfurt a. M. (Urt. v. 11.04.2008 – Az.: 31 C 2456/07 – 16) hatte darüber zu entscheiden, in welcher Höhe Abmahnkosten bei Ed Hardy-Plagiaten anfallen.

Nach Ansicht der Frankfurter Richter kommt der Kläger, der seinen Anspruch auf Plagiate stützt, bereits dann seiner Beweislast nach, wenn er darlegt, dass ein Produkt in dieser Ausgestaltung gar nicht offiziell hergestellt wird. Es obliegt dann dem Beklagten darzulegen, warum es sich bei den beanstandeten Waren um Originale handelt.

“Der anwaltlichen Kostennote zugrunde gelegte Gegenstandswert von 50.000,00 € ist ebenfalls nicht zu beanstanden”

[…] Der Umstand, dass der Beklagte möglicherweise nicht gewerblich, sondern als Privatperson gehandelt hat, und nur ein T-Shirt verkauft hat, ist bei dem Ansatz des vorgenannten Gegenstandswertes ausreichend berücksichtigt.”

Quelle: Dr. Bahr

Löschungen (37/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss desLöschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

2 028 831

Nizzaklassen: 37, 40
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte

301 72 305
PB-ENTERTAINMENT GROUP
Nizzaklassen: 35, 38, 41, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

301 72 306
PB-RECORDS
Nizzaklassen: 35, 41, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

301 72 307
PB-MODELAGENTUR
Nizzaklassen: 35, 41, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

306 36 406
No Go Area
Nizzaklassen: 25, 26, 40
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

307 74 839
Biofaser-Lochplatte
Nizzaklassen: 11, 20
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

WIPO: Jordanien tritt dem Wiener und Nizzaer Abkommen bei

Die World Intellectual Property informiert über den Beitritt des Königreiches Jordanien zum Wiener und Nizzaer Abkommen.

Das Nizzaer Abkommen dient der internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen. Das Wiener Abkommen regelt die Klassifikation der Bildbestandteile von Marken.

Quelle: WIPO

MontagsMarken 38. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag dem 17.09.2007. An diesem Tag wurden insgesamt 249 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

30760799

Nizzaklassen: 16, 25, 33, 34

30756379

Nizzaklasse: 35

30759383

Nizzaklassen: 16, 35, 36, 45

30760848

Nizzaklassen: 02, 04, 07, 11, 12, 22, 27, 29, 30, 33, 36, 37, 44, 45

Quelle: DPMA