Quantensprung – das DPMA bekommt einen Farbdrucker!

Das Deutsche Patent- und Markenamt wird für Markeneintragungen, die ab 1. November 2008 erfolgen, Farburkunden versenden, sofern die Markendarstellung Farben enthält. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Qualitätsverluste bei der farbigen Wiedergabe der Markendarstellung nicht ausgeschlossen werden können, da die Urkunden im Massendruckverfahren erstellt werden. Eine korrigierte Urkunde kann nur in Ausnahmefällen erstellt werden, wenn sich durch Fehler beim Druck der kennzeichnende Charakter der Marke verändert hat.

Quelle: DPMA – Mitteilung des Präsidenten

Kanada: Apple stört sich an Schullogo

So wurde eine Schule in Vancouver nun per gerichtlicher Verfügung dazu gezwungen, das eigene Logo zu ändern, da dieses zu sehr an den allgemein bekannten Cupertino-Apfel erinnert. In einem Brief, der die Schule erreichte, heißt es: “Ihr Geschäftslogo … reproduziert, ohne Genehmigung, das weithin verwendete Design-Logo unseres Klienten Apple.”

Quelle: maclife.de