MontagsMarken 42. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag dem 15.10.2007. An diesem Tag wurden insgesamt 264 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

30766875
Pleitefuchs
Nizzaklasse: 35

30766987

Nizzaklassen: 35, 39, 41

30771867

Nizzaklassen: 09, 16, 35, 38, 41

Quelle: DPMA

IP Karriere FORUM 2008

IP Karriere FORUM 2008
5. Dezember 2008 in München

Zum Flyer (PDF)

Aus dem Besucherbereich des IP Karriere Forum:

“Deshalb sind die Spezialisten für gewerblichen Rechtsschutz begehrt – ob sie nun aus dem Lager der Juristen oder dem der Techniker und Naturwissenschaftler kommen. Bei Patentanwälten bewegen sich die Einstiegsgehälter…oberhalb 70.000 Euro. Patentrechtsanwälte in Großkanzleien stehen dem finanziell nicht nach.”
Quelle: FAZ Hochschulanzeiger

“…wer auf die Nische Patentrecht setzt, braucht sich nicht um die Zukunft zu sorgen.”
Quelle: AZUR

“Markenführung- und -strategie sind deswegen ein boomendes Geschäft – mit Dutzenden Jobs für Spezialisten”
Quelle: Wirtschaftswoche

“Boom im Markenrecht”
Quelle: Markenblog (www.markenblog.de)

“Der 31-Jährige arbeitet seit September bei einer Münchner “Boutique”, die sich auf das Recht des geistigen Eigentums spezialisiert hat. Seine Bewerbung klappte, weil der Berliner nach seinem befriedigenden Examen einen neuen, internationalen Aufbaustudiengang in intellectual property absolviert hat, der nach einjähriger Studienzeit in Dresden und Exeter mit dem Grad Master of Laws (LL.M) abschloss.” Diese Zusatzqualifikation war mein Vorteil auf dem Arbeitsmarkt”, sagt er.”
Quelle: DIE ZEIT

“It (IP Law) has therefore grown into one of the world‘s fastest-growing fields of law. Responding to the enormous demand for lawyers with a sound knowledge of intellectual property law…”
Quelle: LL.M. Guide (www.llm-guide.com)

FAZ, AZUR, WIWO, ZEIT und MarkenBlog – bei der illustren Gesellschaft muss ich die Veranstaltung einfach erwähnen! Ein ausdrückliches Lob für die Quellenauswahl des FORUM Instituts!

2010 – WM-Marken

Es ranken sich Gerüchte um eine mögliche Verlegung der Fußball-Weltmeisterschaft 2010. Im Markenregister werden bereits Anmeldungen für mögliche Kandidaten getätigt:

302008050497
Soccer World Cup USA 2010
Nizzaklasse 28
Anmeldedatum 05.08.2008

302008050498
Mundial Estados Unidos 2010
Nizzaklasse 28
Anmeldedatum 05.08.2008

302008050499
Soccer World Cup England 2010
Nizzaklasse 28
Anmeldedatum 05.08.2008

Anmelderin ist die TM1 Trademark one AG aus Starnberg.

Identische Marken finden sich auch im Markenregister der Europäischen Gemeinschaftsmarken.

Auf den Ausrichter Südafrika setzt weiterhin die Tramondi Werbung AG aus der Schweiz mit der Wort-/Bildmarke

302008044738

Nizzaklasse 28
Anmeldedatum 11.07.2008

Quelle: DPMA

Löschungen nach Widerspruch (40/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

303 25 052
ISOXELL
Nizzaklassen: 17, 19

305 14 526

Nizzaklassen: 25, 40, 42

305 18 723
DeltaRoll
Nizzaklassen: 06, 19

305 34 698
AnViTec
Nizzaklassen: 09, 41, 42

305 75 886

Nizzaklasse: 41

305 76 550
Ristorante – Bistro – Bar – Marco Polo
Nizzaklasse: 43

306 69 095
Loewen-Bäcker – löwenstarke Preise
Nizzaklasse: 30

Quelle: DPMA

DPMA: Rückgabe oder Vernichtung von Gegenständen oder Unterlagen, die zum Nachweis der Benutzung einer Widerspruchsmarke vorgelegt wurden

Das DPMA wird künftig in laufenden Widerspruchsverfahren bei den betreffenden Widersprechenden anfragen, ob Gegenstände und Unterlagen, die zum Nachweis der Benutzung einer Widerspruchsmarke an das Deutsche Patent- und Markenamt übermittelt wurden, nach Abschluss des Verfahrens zurückgefordert werden. Diese Anfrage entfällt, wenn der Wunsch auf Rücksendung bereits vorher geäußert wurde. Wird auf die Rücksendung verzichtet oder äußert sich der/die Widersprechende nicht, können die Unterlagen und/oder Gegenstände nach Ablauf eines Jahres nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Widerspruch vernichtet werden.

Bei bereits abgeschlossenen Verfahren wird auf ein individuelles Anschreiben verzichtet. Die oben erwähnten Gegenstände und Unterlagen können in diesen Fällen binnen eines Jahres nach dieser Veröffentlichung vernichtet werden, wenn keine Rückforderung erfolgt.

Quelle: DPMA Mitteilung des Präsidenten