Aus dem heutigen markenblatt des DPMA:
Markennummer: 302016234076
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Aus dem heutigen markenblatt des DPMA:
Markennummer: 302016234076
Quelle: DPMA
Die Neue Zürcher Zeitung berichtet über den Markenstreit in China um das Kennzeichen “EQ” der Daimler AG.
Markenanmeldungen des Deutscher Fußball-Bund (DFB) e.V. beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 03.03.2017.
Aktenzeichen 3020170063520
Nizzaklasse 25, 41, 43
Aktenzeichen 3020170063539
Nizzaklasse 25, 41, 43
Aktenzeichen 3020170063547
Nizzaklasse 25, 41, 43
Aktenzeichen 3020170063555
Nizzaklasse 25, 41, 43
Aktenzeichen 3020170063563
Nizzaklasse 25, 41, 43
Quelle: DPMA
Ein in Berlin ansässiger privater KITA-Betreiber, der sein Geschäft unter der Bezeichnung Klax betreibt, hat die KITA einer 5000-Einwohner-Gemeinde namens Klex wegen einer möglichen Markenverletzung abgemahnt und der Stadt untersagt, weiterhin als „Klex“ aufzutreten. „Spinnen die?!“ fragen sich viele, doch es ist ein legitimes Beispiel für die Erhaltung seiner Markenrechte. Die ganze Story inklusive Kommentar von Rechtsanwältin Angelika Hempel finden Sie in unserem Artikel.
Quelle: Legal-Patent.com
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sieht ein “Ein-Klassen-System” bei der Gebührenneuregelung vor.
Anmeldeverfahren einschließlich der Klassengebühr für eine Klasse:
– bei elektronischer Anmeldung: 250.- EUR
– bei Anmeldung in Papierform: 300.- EUR
Aktuelle Gebühren für bis zu drei Klassen:
– bei elektronischer Anmeldung: 290.- EUR
– bei Anmeldung in Papierform: 300.- EUR
Klassengebühr ab der zweiten Klasse pro Klasse: 50.- EUR
Klassengebühr ab der vierten Klasse pro Klasse: 100.- EUR
Aktuelle Klassengebühren:
Klassengebühr ab der vierten Klasse pro Klasse: 100.- EUR
Quelle: Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Fazit: Eine Gebührensenkung greift nur bei der Anmeldung in einer Klasse. In den Genuss der geringeren Gebühren kämen auch nur die Nutzer der elektronischen Markenanmeldung. Verlierer wären Markenanmelder, die drei oder mehr Klassen beanspruchen. Hier würden jeweils 50.- EUR mehr als aktuell anfallen.
Interessante Punkte:
– Erweiterung der Darstellungsmöglichkeiten im elektronischen Register
– Einführung einer nationalen Gewährleistungsmarke
– Einführung eines amtlichen Verfalls- und Nichtigkeitsverfahrens beim Deutschen Patent- und Markenamt
– Einführung einer Regelung für Waren unter zollamtlicher Überwachung
– Ein-Klassen-System und Gebührenneuregelung
Quelle: Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz