HABM: Veränderungen im Recherchesystem

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt informiert über Neuerungen bezüglich des Recherchesystems für Gemeinschaftsmarken.

Vier nationale Ämter haben entschieden aus dem Recherchesystem auszusteigen. Es handelt sich dabei um die nationalen Markenämter von Irland, Portugal, Schweden und Großbritannien.

Bei den verbleibenden 12 nationalen Ämtern handelt es sich um solche aus Bulgarien, der Tschechischen Republik, Dänemark, Griechenland, Spanien, Litauen, Ungarn, Österreich, Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik und aus Finnland.

Für eine einheitliche Gebühr werden die im März 2009 fakultativ gewordenen nationalen Recherchen in allen teilnehmenden Ämtern durchgeführt. Für Marken, die 2008 eingegangen sind, werden die nationalen Recherchen in 16 nationalen Ämtern durchgeführt, wofür eine Gebühr in Höhe von 192 EUR anfällt. Für Marken, die in 2009 eingehen, werden nationale Recherchen in den verbleibenden 12 Ämtern durchgeführt werden. Die dafür anfallende Gebühr wird 144 EUR betragen.

Quelle: HABM

Fazit: Der Blindfaktor steigt. Recherchen werden demnach nur noch für 12 von 27 Mitgliedsstaaten angeboten. Der Anmelder einer Gemeinschaftsmarke kommt also guten Gewissens um eine professionelle Markenrecherche im Vorfeld der Anmeldung nicht herum.

Löschungen nach Widerspruch (51/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

398 41 576
ST. BONIFATIUS
Nizzaklassen: 05, 32

303 28 700
apotheke am dm
Nizzaklassen: 03, 05, 44

303 54 068
Spiru Vital
Nizzaklassen: 05, 29

305 14 892

Nizzaklassen: 35, 36

305 36 399

Nizzaklasse: 07

306 12 513

Nizzaklassen: 30, 43

306 39 567
EURO Gipfelweiß
Nizzaklasse: 02

306 62 643

Nizzaklassen: 35, 36, 38

306 69 107
MACH 2
Nizzaklassen: 35, 38, 42

306 77 103
DENTARIUM
Nizzaklassen: 03, 05, 44

307 49 286
VOXPEN
Nizzaklassen: 09

307 52 018
Mesostar
Nizzaklasse: 10

Quelle: DPMA

Abmahnung für Netbook

Golem berichtet über die Aufforderung des britischen Unternehmens Psion den markenrechtlich beanspruchten begriff “Netbook” nicht mehr zu verwenden.

In Briefen fordert Psion Websitebetreiber auf, das Wort Netbook nicht länger zu nutzen, berichtet das Blog jkOnTheRun, belegt durch ein Schreiben von Psions Rechtsanwälten. In dem Schreiben mit Datum vom 23. Dezember 2008 heißt es ausdrücklich, dass parallel auch Schreiben an andere Websitebetreiber versandt werden.

Und tatsächlich findet sich auch im Markenregister des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt HABM eine entsprechende Wortmarke.

00428250
NETBOOK
Anmeldedatum 09.12.1996
Nizzaklasse 09, 16
Waren & Dienstleistungen:
09 Computer, elektronische Apparate und Instrumente zur Verarbeitung, Speicherung, Bewegung oder Anzeige von Daten; in Klasse 9 enthaltene Apparate zur Verwendung mit Computern; Teile und Bestandteile, soweit sie in Klasse 9 enthalten sind, für alle vorstehend genannten Waren; Computerprogramme; Magnetplatten und Magnetkarten, alle für Computer; Magnetdatenträger mit gespeicherten Programmen oder Daten für Computer.
16 Druckereierzeugnisse, Bücher, Handbücher, Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Papier, Waren aus Papier, alle für die Aufzeichnung von Computerprogrammen und/oder für die Aufzeichnung von Daten für Computer.
Inhaber: PSION PLC, GB

Quelle: HABM