BPatG: Flaggenball

33 W (pat) 32/07

Leitsatz:

Flaggenball

Nach § 8 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 4 Satz 1 MarkenG sind von der Eintragung Marken ausgeschlossen, die staatliche Hoheitszeichen oder ihre heraldischen Nachahmungen, wenn auch neben anderen Elementen enthalten. Dieses absolute Verbot, das staatliche Hoheitszeichen vor Missbrauch und privater Monopolisierung schützen soll, greift jedoch angesichts der erforderlichen engen Anforderungen nur dann, wenn der vom Sinn und Zweck der Vorschrift allein missbilligte Eindruck eines hoheitlichen Bezugs erweckt wird. Daran fehlt es, wenn ein Zeichen neben anderen Elementen aus der Kombination mehrerer verschiedener nationaler Symbole (hier: Staatsflaggen) besteht, so dass eine Zuordnung zu einem einzigen Hoheitsträger nicht mehr möglich ist, sondern lediglich ein Eindruck von Internationalität mit rein dekorativem Charakter entsteht.

Quelle: Bundespatentgericht

Kritische Stellungnahmen zu neuen Top Level Domains

Zahlreiche große Unternehmen und Verbände fordern von der Internet-Verwaltung ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers), die Einführung neuer Top Level Domains (TLDs) aufzuschieben. Im Rahmen einer ersten Kommentierungsphase zu dem für kommendes Jahr geplanten Verfahren stellte etwa der Murdoch-Konzern News Corporation die Notwendigkeit einer Erweiterung des Namensraums in Frage: “Zahlreiche Fragen sind offen, was den Nachweis einer ausreichenden Nachfrage oder Notwendigkeit für neue gTLDs anbelangt”, schreibt der Konzern, zu dem unter anderem Twentieth Century Fox, Fox News oder das Wallstreet Journal gehören.

Quelle: Heise

Danke an Till für den Tipp!