Mobilix vs. Obelix – Gallier gewinnen auch nicht immer

Der französische Asterix-Verlag Editions Rene Albert ist beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit dem Versuch gescheitert, die Mobiltelefonmarke Mobilix verbieten zu lassen. Die obersten EU-Richter bestätigten am Donnerstag, den 18. Dezember 2008, in Luxemburg ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz vom Oktober 2005. Danach haben die Comic-Verleger “kein Recht zur ausschließlichen Benutzung der Endsilbe ‘-ix'”. Zudem bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen “Mobilix” und Obelix, dem dicken Freund des gallischen Kriegers.

Quelle: Heise

Löschungsanträge (52/2008)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 52. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

2 106 346
SPA
Nizzaklassen: 03, 42

300 73 800

Nizzaklassen: 09, 11

305 20 428
Summerlounge
Nizzaklassen: 09, 35, 41

307 24 659
FREI
Nizzaklassen: 25, 32, 33

30 2008 008 294
CMPro
Nizzaklassen: 07, 09, 12, 28

30 2008 048 812

Nizzaklassen: 02, 37

Quelle: DPMA

Neujahrsmarke

Die erste Markenanmeldung des Jahres 2008 führte leider nicht zum gewünschten Resultat:

Aktenzeichen: 302008000001
Gesundes Aktives Leben
Nizzaklassen: 16, 41, 44
Rechtsstand: Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)

Quelle: DPMA