HABM: Neues e-filing-System

Ab 2. Februar neues e-filing-System für Gemeinschaftsmarken

Das neue e-filing-System für Gemeinschaftsmarken wird am Montag, dem 2. Februar offiziell in Betrieb genommen. Das System wurde auf der Grundlage von Nutzer-Feedbacks weiterentwickelt und ist nun schneller und einfacher zu bedienen. Es bietet wichtige von den Nutzern gewünschte Funktionen wie etwa die Möglichkeit, Entwürfe von GM-Anmeldungen zu speichern und wiederherzustellen.

Der Ablauf der Einreichung ist schneller, der Benutzer erhält umgehend eine Bestätigung mit der GM-Anmeldenummer, und es wird automatisch eine Empfangsbestätigung erstellt, die gedruckt oder gespeichert werden kann. Verbesserte Fehlerkontrollen stellen sicher, dass der Benutzer die richtigen Daten eingegeben hat. Auch für die Eingabe von Waren und Dienstleistungen stehen verbesserte Hilfsmittel zur Verfügung. Ausführlichere Informationen werden in Kürze auf einer speziellen e-filing-Webseite für Gemeinschaftsmarken verfügbar sein. Die Anleitungsvideos, die Schritt für Schritt durch das System führen, können bereits angesehen werden. Lesen Sie in den nächsten Tagen regelmäßig die Neuigkeiten auf der HABM-Website, die Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Quelle: HABM

Marke “Jörg Haider”

Die Grenze zwischen Persönlichkeitsschutz und Öffentlichkeit

Die Frage, mit der sich die Experten des Österreichischen Patentamtes (ÖPA) auseinander setzen müssen, ist keine einfache: Claudia Haider, Witwe des vergangenen Oktober bei einem Autounfall ums Leben gekommenen Kärntner Landeshauptmanns und langjährigen Parteichefs von erst FPÖ und dann BZÖ, Jörg Haider, hat beim ÖPA den Schutz der Marke „Jörg Haider“ beantragt. Das Prüfverfahren, ob und in welchem Umfang Schutzrechte erteilt werden können, ist gerade im Laufen.

Bei aller Abwägung zwischen gerechtfertigtem Persönlichkeitsschutz eines Verstorbenen – auch und gerade zum Schutz der Hinterbliebenen – und dem legitimen Interesse der Allgemeinheit an einer öffentlichen Person müssen der grundsätzliche Zweck und damit auch die Grenzen des Markenschutzes gewahrt bleiben.

Quelle: Patentamt.at

Unter der Registernummer 002142016 befindet sich im Register des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt HABM bereits die Marke “JÖRG HAIDER”.

Mit Priorität vom 22.03.2001 wird der Schutz für folgende Dienstleistungen beansprucht:
35: Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten, Öffentlichkeitsarbeit.

38: Verbreitung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen.

41: Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Als Markeninhaber ist derzeit noch der verstorbene Politiker eingetragen.

Quelle: HABM

HABM: dänische Anmelder

Rangliste der dänischen Unternehmen mit den meisten Gemeinschaftsmarkenanmeldungen.
Anzahl der Marken in Klammern.

H. Lundbeck A/S (171)
Novo Nordisk A/S (112)
Arla Foods amba (85)
Danisco A/S (82)
LEGO Juris A/S (79)
DFDS A/S (61)
Aktieselskabet af 21. november 2001 (60)
BOREALIS A/S (58)
ECCO SKO A/S (55)
VKR Holding A/S (55)

Quelle: Alicante News

Markenrechtliche Irrtümer: Die Leitklasse

von RA Karsten Prehn

Ein häufiger Irrtum betrifft die Wahl der Leitklasse bei der Markenanmeldung. Anmelder meinen als Leitklasse müsse die wichtigste Klasse der Markenanmeldung angegeben werden. Das ist nicht nur falsch, sondern kann auch den Fortgang der Anmeldung negativ beeinflussen, denn die richtige Wahl der Leitklasse ist ein wichtiges Steuerungselement für den Markenanmelder.

Bei der Anmeldung einer Marke ist aus dem Klassenverzeichnis eine sogenannte Leitklasse anzugeben. Diese Klasse bestimmt, welche Abteilung im DPMA die Prüfung der Markenanmeldung zugeschrieben wird. Die Wahl der Leitklasse hat zwar keine materielle Auswirkung auf die Eintragbarkeit Ihrer Marke (es muss nicht die wichtigste Klasse angegeben werden), jedoch eine erhebliche Beeinflussung der Eintragungsgeschwindigkeit.
Hierzu muss man wissen, dass bestimmte Klassen sehr gängig sind und die Anmelder oft aus Unwissenheit immer Ihre wichtigste Klasse als Leitklasse wählen und die entsprechende Markenabteilung hierdurch sehr belastet ist. Es kann also ratsam sein, eine Leitklasse zu wählen, die nicht so überlaufen ist. Die Klassenwahl ist unbedingt auch ein Mittel, um bekannt restriktiven oder arbeitsüberlasteten Prüfern aus dem Weg zu gehen.
Letztlich muss man wissen, dass das DPMA im Rahmen der Wiedervereinigung in zwei Teile geteilt wurde, nämlich München und Jena. Leider beträgt die Bearbeitungsdauer bei Markenanmeldungen in Jena in der Regel mindestens die doppelte Zeit wie in München. Deshalb sollte man tunlichst die Leitklassen kennen, die nach Jena gelangen und hierum einen großen Bogen machen.

MontagsMarken 05. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag dem 04.02.2008. An diesem Tag wurden insgesamt 301 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302008007001

Nizzaklassen: 03, 05, 10

302008007066

Nizzaklassen: 18, 25, 35, 42

302008006753
Sexy Little Thing
Nizzaklassen: 03, 14, 18, 35, 41

302008006770

Nizzaklassen: 37, 44

Quelle: DPMA