Die Universität Potsdam hat die Wortmarke F.U.N.C. (Registernummer: 303 38 246) vom Universitätsklinikum Freiburg übernommen.
Die Marke genießt mit Priorität vom 30.07.2003 Schutz in den Nizzaklassen 05, 10, 25, 41 und 44.
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Die Universität Potsdam hat die Wortmarke F.U.N.C. (Registernummer: 303 38 246) vom Universitätsklinikum Freiburg übernommen.
Die Marke genießt mit Priorität vom 30.07.2003 Schutz in den Nizzaklassen 05, 10, 25, 41 und 44.
Quelle: DPMA

Wird die eventuell noch am heutigen Tage ergehende Entscheidung des Bundesgerichtshofes weitgehende Auswirkungen auf den Domainhandel haben?
Während der Sitzung warf der hohe Senat die Frage auf inwiefern der Handel mit grundsätzlich kennzeichnungsfähigen .de Domains generell zulässig sei.
Im konkret zu entscheidenden Fall scheint der Anspruch auf Unterlassung wenig fraglich. Der Anspruch auf Löschung der Domain könnte aber mit der grundsätzlichen Einschätzung zum Domainhandel verknüpft werden.
Nach dem Verlauf der Verhandlung ist aber auch eine Vorlage an den EuGH nicht ausgeschlossen.
Verhandlungstermin: 19. Februar 2009
LG Hamburg – 315 O 136/04 – Entscheidung vom 26. Mai 2005
OLG Hamburg – 5 U 87/05 – Entscheidung vom 5. Juli 2006
Die Klägerin ist nach eigenem Vorbringen im Bereich der Ausstattung Dritter mit Hard- und Software tätig und verwendet seit 2001 das Unternehmensschlagwort ahd. Im Internet tritt sie unter der homepage www.hellwegdata.de auf. Die Beklagte zu 1, deren Geschäftsführer der Beklagte zu 2 ist, hat eine Vielzahl von Domainnamen registrieren lassen, die ihr u. a. zur entgeltlichen Überlassung an Dritte im Rahmen eines branchenübergreifenden Internetportals dienen. Sie ist seit 1997 Inhaberin der streitgegenständlichen Internet-Domain ahd.de. Die Klägerin begehrt Unterlassung und Löschung der Domain.
Landgericht und Berufungsgericht haben der Klage stattgegeben. Die Klägerin verfüge aus ihrer als Firmenschlagwort verwendeten Geschäftsbezeichnung ahd über bessere Zeichenrechte. Die Beklagten hätten für ihre Internet-Domain www.ahd.de eine Priorität frühestens ab September 2002 erworben, da erst ab diesem Zeitpunkt Inhalte über diese Domain verfügbar gewesen seien.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes
Der MarkenBlog Korrespondent ist vor Ort und wird berichten!
Zur Geschichte von ahd.de: “OLG HH: Jüngere Firmenbezeichnung kippt ältere Domain“.

Community trade mark applications received
5507
Community trade mark applications published
6655
Community trade marks registered (certificates issued)
7608
Community trade mark renewal
2020
Quelle: Alicante News
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 910 vom 17.02.2009:
Echte Männer reden
Nix wie raus aus Strümpfelbach!
km/h
Psycho To Go
Schlank in 3 Stunden
Quelle: Titelschutzanzeiger
Die lüneburger Lucia AG hat die Wort-/Bildmarke FASHION SCOUT (Registernummer: 306 03 230) übernommen.

Die Marke genießt mit Priorität vom 18.01.2006 Schutz in den Nizzaklassen 24, 25, 35 und 38.
Die Übernahme des markenrechtes wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der siebten Kalenderwoche veröffentlicht.
Quelle: DPMA