Heute BGH Verhandlung zu ahd.de

Verhandlungstermin: 19. Februar 2009

I ZR 135/06

LG Hamburg – 315 O 136/04 – Entscheidung vom 26. Mai 2005

OLG Hamburg – 5 U 87/05 – Entscheidung vom 5. Juli 2006

Die Klägerin ist nach eigenem Vorbringen im Bereich der Ausstattung Dritter mit Hard- und Software tätig und verwendet seit 2001 das Unternehmensschlagwort ahd. Im Internet tritt sie unter der homepage www.hellwegdata.de auf. Die Beklagte zu 1, deren Geschäftsführer der Beklagte zu 2 ist, hat eine Vielzahl von Domainnamen registrieren lassen, die ihr u. a. zur entgeltlichen Überlassung an Dritte im Rahmen eines branchenübergreifenden Internetportals dienen. Sie ist seit 1997 Inhaberin der streitgegenständlichen Internet-Domain ahd.de. Die Klägerin begehrt Unterlassung und Löschung der Domain.

Landgericht und Berufungsgericht haben der Klage stattgegeben. Die Klägerin verfüge aus ihrer als Firmenschlagwort verwendeten Geschäftsbezeichnung ahd über bessere Zeichenrechte. Die Beklagten hätten für ihre Internet-Domain www.ahd.de eine Priorität frühestens ab September 2002 erworben, da erst ab diesem Zeitpunkt Inhalte über diese Domain verfügbar gewesen seien.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes

Der MarkenBlog Korrespondent ist vor Ort und wird berichten!

Zur Geschichte von ahd.de: “OLG HH: Jüngere Firmenbezeichnung kippt ältere Domain“.

Fashion Scout

Die lüneburger Lucia AG hat die Wort-/Bildmarke FASHION SCOUT (Registernummer: 306 03 230) übernommen.

Die Marke genießt mit Priorität vom 18.01.2006 Schutz in den Nizzaklassen 24, 25, 35 und 38.

Die Übernahme des markenrechtes wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der siebten Kalenderwoche veröffentlicht.

Quelle: DPMA

BPatG: Entscheidung im Weißwurst-Streit

Die Münchner Weißwurst darf auch dann so heißen, wenn sie nicht in München hergestellt wird. Die Wurstspezialität erfülle nicht die Voraussetzungen des EU-Rechts für eine Eintragung als geschützte geografische Angabe, befand das Bundespatentgericht in München in letzter Instanz. Damit hoben die Richter eine anderslautende Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes in München auf.

Quelle: Bayerischer Rundfunk

via: Internet-Law

Zum Beschluss des Bundespatentgerichtes