Produktpiraten in den Knast

Zweieinhalb Jahre. Als der Angeklagte das Urteil hörte, nickte er nur kurz. Wieder ins Gefängnis. Diesmal aber immerhin in Deutschland und nicht in Ecuador. Dort hatte Andreas P.* über vier Jahre lang eingesessen. Rauschgift. Zurück in Deutschland wurde er Unternehmer und verkaufte Fußballtrikots. Weit unter Marktwert, die Hemden waren gefälscht. Er wurde gefasst, an der Grenze zwischen Thailand und Malaysia. Weit weg vom Amtsgericht Böblingen, wo er sein Urteil entgegennahm.

Quelle: WELT

Markenrechtliche Irrtümer: Markenbenutzung

Informationen zur Benutzung einer Marke, zur Benutzungsschonfrist und der Löschungsreife liefert RA Prehn im Rahmen der Reihe “markenrechtlichen Irrtümer”.

Ein weit verbreiteter Irrglaube besagt, dass die Marke nach Eintragung ins Markenregister für 10 Jahre geschützt ist. Und zwar unabhängig davon, was der Markeninhaber mit seinem Markenrecht anstellt. Diese Auffassung ist jedoch falsch.

Eine Marke muss auch benutzt werden. Eine Legaldefinition für “Benutzung” hat der Gesetzgeber unterlassen. Vielmehr wurde dies der Rechtssprechung überlassen. Als Faustformel kann man festhalten, dass unter eine ernsthafte Benutzung nur Handlungen fallen, die nach Art, Umfang und Dauer einer ernsthaften wirtschaftlichen Verwendung der Marke im geschäftlichen Verkehr innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren entsprechen. Nur durch eine solche tatsächliche Benutzungshandlung kann die Herkunftsfunktion der Marke ausgeübt werden.

Löschungsanträge (13/2009)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 13. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

303 60 069
Nordschleife
Nizzaklassen: 07, 09, 11, 12, 14, 25, 27, 37

306 14 565
BRABHAM
Nizzaklassen: 12, 14, 25

306 53 076
EM Effektive Mikroorganismen
Nizzaklassen: 01, 02, 03, 05, 30, 31, 32

30703346

Nizzaklassen: 06, 19, 37

Quelle: DPMA