Interbrand: Retail-Marken Ranking

Europas wertvollste Retail-Marken

Nichts geht über H&M: Das schwedische Mode-Imperium verfügt die wertvollste Einzelhandelsmarke Europas. Interbrand taxiert den Markenwert mit 11,1 Milliarden Euro. Damit liegt H&M klar vor der französischen Supermarktkette Carrefour (9,5 Milliarden) und der Möbelmarke Ikea (7,3 Milliarden). Deutschland ist unter den Top Ten der Interbrand-Studie “The Best Retail Brands 2009” nur mit einer einzigen Marke vertreten: Aldi sehen die Strategieberater auf Platz 7 (3,3 Milliarden Euro).

Quelle: W&V

Die IR-Marke – einige Grundlagen

Es gibt nationale deutsche Marken, die Schutz in Deutschland genießen. Es gibt europäische Gemeinschaftsmarken, die Schutz in allen Mitgliedsstaaten der EU genießen. Es gibt jedoch keine Marke, die weltweiten Schutz genießt. Um Markenschutz außerhalb der EU zu erlangen, könnte der Anmelder einen Antrag bei jedem nationalen Markenamt stellen. Möchte der Anmelder Markenschutz z.B. in der Schweiz, in den USA und in Japan erlangen, müsste er drei verschiedene Anträge vor den jeweiligen nationalen Markenämtern stellen. Dass dies umständlich ist, liegt auf der Hand.

Wesentlich komfortabler ist eine Schutzrechtserweiterung nach dem Madrider System (internationale Registrierung). Besitzt der Anmelder eine deutsche Marke, so kann er den Schutz dieser Marke mit einem einzigen Antrag auf diejenigen Staaten erweitern, die dem Madrider System angeschlossen sind. Zurzeit sind dies 84 Staaten.

Quelle: Markenserviceblog

Abgesang für Playmo-Bibel?

Ein evangelischer Pfarrer aus Hessen stellt mit Playmobil-Figuren Szenen aus der Bibel nach – und bekommt Ärger mit dem fränkischen Spielzeughersteller.

[…] Pfarrer Bomhard hat sein Projekt und die gleichnamige Internetseite “Playmo-Bibel” getauft und dafür sogar einen Innovationspreis der Evangelischen Kirche gewonnen.

[…] Das jüngste Schreiben der Rechtsanwälte von Geobra Brandstätter klingt schnöder. Bis 6. April soll der Pastor sich per Unterlassungserklärung verpflichten, Playmobil-Figuren nicht mehr zu verändern, den Domain-Namen playmo-bibel.de nicht weiter zu verwenden und keine Fotos seiner biblischen Kunststofffiguren zu drucken. Damit beugt die Firma dem Angebot eines Verlages vor, der ein Playmo-Bibel-Buch herausbringen möchte.

Quelle: Sueddeutsche

via: Im Namen des Volkers

Übrigens, die Marke “PLAYMO” (Registernummer: 39921810) genießt in der Klasse 28 seit 1999 Schutz für Spielwaren.