MontagsMarken 15. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag dem 14.04.2008. An diesem Tag wurden insgesamt 284 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302008024088

Nizzaklassen: 10, 40, 44

302008024473

Nizzaklasse: 25

302008024428

Nizzaklassen: 17, 19, 37

302008024407

Nizzaklassen: 16, 18, 21, 25

Quelle: DPMA

Ed Hardy Abmahnungen

Unter dem Titel “Tausend Euro für ein T-Shirt” berichtet die Süddeutsche Zeitung über die Abmahnungen auf Basis der Marke Ed Hardy.

Inzwischen ist vielen Ed-Hardy-Fans in Deutschland der Spaß vergangen. Eine Frankfurter Anwaltskanzlei mahnt nun erstmals private Verkäufer ab, die auf Ebay ihre alten Textilien anbieten. Seitenweise kann man im Internet das Klagelied von entsetzten Markenfreunden nachlesen, die von der Abmahnwelle erfasst werden. In dramatisch klingenden Briefen fordert die Kanzlei, die im Auftrag des Rechteinhabers Nervous Tattoo Inc. in Deutschland tätig ist, eine Unterlassungserklärung von den Ebay-Anbietern – garniert mit einer saftigen Anwaltsrechnung von 1379 Euro, die binnen weniger Tage zu zahlen ist.

Quelle: Sueddeutsche.de

AdWords: OLG Braunschweig ändert Rechtsauffassung

Soweit der Senat bisher die Auffassung vertreten hat, dass bereits die Wahl der Standardoption “weitgehend passende Keywords” bei Schaltung der Anzeige wegen der damit verbundenen Risiken von Marken- und Kennzeichenverletzungen die Verantwortlichkeit für Marken- und Kennzeichenverletzungen begründet, hält der Senat daran angesichts der neuen Rechtsprechung des BGH (BGH Urteil vom 22.1.2009 I ZR 137/07 “pcb”) nicht mehr fest.

Das Oberlandesgericht Braunschweig reagiert auf die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes in Sachen “Google AdWords”.

Quelle: Markenserviceblog