Schweden: Wii vs. Wii Smile

Eine schwedische Zahnarztpraxis mit dem Namen “Wii Smile” wurde von Nintendo verklagt. Man wundert sich allerdings, dass der Markenschutz von Nintendo auch Zahnärzte abdeckt.

Die Anwälte aus dem Hause Nintendo haben erfolgreich durchsetzen können, dass eine schwedische Gemeinschaftspraxis, die sich selbst den Namen “Wii Smile” gab, ihren Namen ändern muss.

Quelle: gulli.com

Tatsächlich hat Nintendo das Kennzeichen “Wii” am 17.10.2006 als Europäische Gemeinschaftsmarke (Registernummer: 005422811) in insgesamt 42 der 45 möglichen Nizzaklassen angemeldet. Im März 2008 ist die Marke vom HABM eingetragen worden.

In der Nizzaklasse 44 sind beispielsweise:

medizinische Dienste; Erteilung von medizinischen Auskünften; ärztliche Untersuchungen; Dienstleistungen eines Zahnarztes; Zubereitung und Verabreichung von Medikamenten;Bereitstellung von Informationen über ärztliche Untersuchungen, zahnärztliche Dienste sowie Zubereitung und Ausgabe von Arzneien; Diät- und Ernährungsberatung;

geschützt.

Löschungen nach Widerspruch II (19/2009)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

306 09 072

Nizzaklassen: 09, 42

306 09 338
Lasepton
Nizzaklassen: 03, 05, 29, 30

306 41 353
COLITHIN
Nizzaklassen: 05, 30

307 32 850
BSL
Nizzaklasse: 01

307 69 063

Nizzaklasse: 35

Quelle: DPMA

Montagsmarken 21. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag dem 26.05.2008. An diesem Tag wurden insgesamt 280 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302008033724

Nizzaklassen: 35, 38, 41

302008033961

Nizzaklasse: 29

302008034065

Nizzaklasse: 16

302008034131

Nizzaklassen: 16, 25, 41

302008034104

Nizzaklassen: 09, 35, 41

Quelle: DPMA

Erfindergeist und Innovationsbereitschaft

Erfindergeist und Innovationsbereitschaft sind Deutschlands Trumpf

Die Studie “Die volkswirtschaftliche Bedeutung des geistigen Eigentums”, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Auftrag gegeben hatte, ist nun fertig gestellt. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die volkswirtschaftliche Bedeutung des geistigen Eigentums und seines Schutzes immer größer wird. So hat die deutsche Wirtschaft beispielsweise in den Jahren 2000 bis 2006 mehr in materielle Anlagegüter investiert als in immaterielle (2005: 220 vs. 160 Mrd. Euro). Die Investitionen in immaterielle Güter wie geistiges Eigentum sind von 2000 bis 2006 aber in deutlich größerem Umfang gestiegen als die in materielle Güter (Ausrüstungsinvestitionen). Dies zeigt, dass seine Bedeutung gerade für innovative, oft mittelständische Unternehmen in Deutschland zugenommen hat.

Auch der Schutz geistigen Eigentums wird immer wichtiger. Mit seinem hoch entwickelten Patent- und Rechtssystem verfügt Deutschland zwar über eine gute Basis. Allerdings sind gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Praxis häufig überfordert. Hier setzt das so genannte SIGNO-Förderprogramm des BMWi an. KMU erhalten Hilfestellung bei der Sicherung ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung und werden umfassend zum Management Geistigen Eigentums beraten. Es konnten bereits rund 6.800 Unternehmen und Existenzgründer unterstützt werden. 75 Prozent der Erfindungen wurden am Ende auch patentiert.

Dass geistiges Eigentum auch effektiv geschützt werden muss, zeigt ebenfalls der große wirtschaftliche Schaden, der durch Schutzrechtsverletzungen verursacht wird. Allein für die deutsche Wirtschaft wird der Schaden auf bis zu 50 Milliarden Euro pro Jahr beziffert.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie