Kieler Woche

Heute wird die Kieler Woche, das weltgrößte Segelsportereignis offiziell eröffnet.

Im Markenregister finden sich die folgenden Marken zur Kieler Woche:

Registernummer: 30572203
KIELER WOCHE
Anmeldedatum: 02.12.2005
Nizzaklassen: 16, 25
Inhaber: Landeshauptstadt Kiel

Registernummer: 39655060

Anmeldedatum: 18.12.1996
Nizzaklassen: 25, 41, 45
Inhaber: Kieler Yacht Club e.V.

Registernummer: 302008030799

Anmeldedatum: 09.05.2008
Nizzaklassen: 16, 25, 33, 41
Inhaber: Kieler Yacht Club e.V.

EU-Marke
Registernummer: 610790

Anmeldedatum: 13.08.1997
Nizzaklassen: 25, 41, 42
Inhaber: Kieler Yacht Club

Quelle: DPMA und HABM

Gemeinschaftsmarkenreifen

Europäische Geinschaftsmarke
Registernummer: 392381
3-D
Eingangsdatum HABM: 23.10.1996
Nizzaklasse: 12
Waren & Dienstleistungen: Reifen; Gummireifen, Bereifungen und Vollgummi-, halbpneumatische und pneumatische Verkleidungen für Fahrzeugräder aller Art; Fahrzeugräder aller Art; Schläuche, Felgen, Teile, Bestandteile und Ersatzteile für Fahrzeugräder aller Art, insbesondere Reifen für die Landwirtschaft und speziell für Traktoren, Gummireifen, Bereifungen sowie Vollgummi-, halbpneumatische und pneumatische Decken für Räder landwirtschaftlicher Fahrzeuge und speziell für Traktoren; Räder für landwirtschaftliche Fahrzeuge und speziell für Traktoren, Schläuche, Felgen, Teile, Bestandteile und Ersatzteile für Räder landwirtschaftlicher Fahrzeuge und speziell von Traktoren.

Quelle: HABM

Bundestag verbessert den Geschmacksmusterschutz

Der Deut­sche Bun­des­tag hat heute zwei Ge­set­ze zum in­ter­na­tio­na­len De­sign­schutz ver­ab­schie­det. Mit den Ge­set­zen wer­den das De­si­gn­recht (das so­ge­nann­te Ge­schmacks­mus­ter­recht) in­ter­na­tio­nal auf den neus­ten Stand ge­bracht und die Vor­aus­set­zun­gen für die Ra­ti­fi­ka­ti­on der Gen­fer Akte ge­schaf­fen. Die Gen­fer Akte mo­der­ni­siert das Haa­ger Ab­kom­men über die in­ter­na­tio­na­le Ein­tra­gung ge­werb­li­cher Mus­ter und Mo­del­le.

“Für die Un­ter­neh­men in Deutsch­land ist es wich­tig, dass wir den in­ter­na­tio­na­len Schutz von De­si­gn­rech­ten ver­bes­sern. Ge­ra­de für klei­ne und mitt­le­re Un­ter­neh­men spie­len Ge­schmacks­mus­ter­rech­te eine große Rolle. Die Un­ter­neh­men in Deutsch­land haben die Mög­lich­keit, durch eine ein­zi­ge An­mel­dung bei der Welt­or­ga­ni­sa­ti­on für geis­ti­ges Ei­gen­tum, der WIPO, Schutz für Ge­schmacks­mus­ter in meh­re­ren Staa­ten gleich­zei­tig zu er­lan­gen. Das ist er­heb­lich ein­fa­cher und kos­ten­güns­ti­ger als eine Re­gis­trie­rung in jedem die­ser Staa­ten”, er­klär­te Zy­pries in Ber­lin. “Mit den neuen Ge­set­zen schaf­fen wir die Vor­aus­set­zun­gen, um den ter­ri­to­ria­len Schutz­um­fang in­ter­na­tio­na­ler Re­gis­trie­run­gen von Ge­schmacks­mus­tern bei der WIPO er­heb­lich zu er­wei­tern. Gleich­zei­tig mo­der­ni­sie­ren wir das Ver­fah­ren für in­ter­na­tio­na­le Re­gis­trie­run­gen beim Deut­schen Pa­tent-? und Mar­ken­amt. So kommt ein An­mel­der schnel­ler und ein­fa­cher zu einem in­ter­na­tio­nal ge­schütz­ten Ge­schmacks­mus­ter. Diese No­vel­lie­rung kommt ins­be­son­de­re der De­si­gn­wirt­schaft zu Gute. Die in­ter­na­tio­na­le Re­gis­trie­rung wird we­sent­lich at­trak­ti­ver.”

Das Haa­ger Ab­kom­men schafft die Mög­lich­keit, über eine ein­zi­ge An­mel­dung bei der WIPO Schutz für Ge­schmacks­mus­ter in einem oder meh­re­ren Mit­glied­staa­ten zu er­lan­gen. Deutsch­land hat das be­reits das Haa­ger Ab­kom­men von 1925 und die – das Haa­ger Ab­kom­men re­vi­die­ren­den und neben die­sem gel­ten­den – Lon­do­ner und Haa­ger Fas­sun­gen von 1934 und 1960 (Lon­do­ner und Haa­ger Akte) – ra­ti­fi­ziert. Die Gen­fer Akte ent­hält eine wei­te­re Re­vi­si­on. Mit der An­mel­dung kön­nen neben ein­zel­nen Län­dern nun auch be­stimm­te in­ter­na­tio­na­le Or­ga­ni­sa­tio­nen be­nannt wer­den, auf die sich der Schutz er­stre­cken soll. So kann künf­tig durch eine Be­nen­nung der Eu­ro­päi­schen Ge­mein­schaft, die der Gen­fer Akte be­reits bei­ge­tre­ten ist, ein Schutz in allen Mit­glied­staa­ten er­reicht wer­den.

Das Ge­schmacks­mus­ter­ge­setz wird um einen Ab­schnitt er­gänzt, der den Schutz ge­werb­li­cher Mus­ter und Mo­del­le nach dem Haa­ger Ab­kom­men in allen drei Fas­sun­gen re­gelt. Bis­her ent­hiel­ten weder das Ge­schmacks­mus­ter­ge­setz noch an­de­re Ge­set­ze hier­zu Vor­schrif­ten. Es fin­den sich vor­ran­gig Be­stim­mun­gen dar­über, wie in­ter­na­tio­na­le Ein­tra­gun­gen ein­ge­reicht wer­den kön­nen und wel­che Wir­kun­gen die Ein­tra­gung hat. Auch die Er­klä­rung der Schutz­ver­wei­ge­rung sowie die Mög­lich­keit der Schutz­ent­zie­hung wer­den in dem neuen Ab­schnitt ge­re­gelt. Ins­be­son­de­re er­hal­ten An­mel­der jetzt erst­mals die Mög­lich­keit, eine An­mel­dung nach dem Haa­ger Ab­kom­men auch über das Deut­sche Pa­tent-? und Mar­ken­amt ein­zu­rei­chen. Dies stellt für den An­mel­der eine Ver­ein­fa­chung dar. Bis­her war nur eine di­rek­te An­mel­dung bei der WIPO in Genf mög­lich. Durch die Neu­re­ge­lun­gen wer­den zudem die Be­stim­mun­gen über die Rechts­ver­ord­nungs­er­mäch­ti­gung des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Jus­tiz an­ge­passt und das Pa­tent­kos­ten­ge­setz für den Fall der Wei­ter­lei­tung einer in­ter­na­tio­na­len An­mel­dung durch das Deut­sche Pa­tent-? und Mar­ken­amt ent­spre­chend er­gänzt.

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen fin­den Sie unter www.bmj.de/ge­schmacks­mus­ter.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

Geruchsmarken

Insgesamt sieben Geruchsmarken finden sich im Register der Europäischen Gemeinschaftsmarken. Rechtskräftig eingetragen ist aktuell aber keine dieser Marken.
Das Hauptproblem für eine Geruchsmarke ist die Darstellung der Marke. So haben die sieben Kandidaten versucht das Problem zu lösen:

Registernummer:428870

Beschreibung: Besteht aus dem Duft von frisch gemähtem Gras, aufgetragen auf das Produkt.
Nizzaklasse: 28 (Tennisbälle)
Rechtsstand: Gelöscht
(Bei dieser Marke handelt es sich um die einzige Gemeinschaftsmarke, die jemals als Geruchsmarke eingetragen wurde. Der Markenschutz ist 2007 abgelaufen.)

Registernummer: 521914

Beschreibung: Die Marke ist eine graphische Darstellung eines bestimmten Dufts.Note aus Grasgrün, Zitrusfrüchten (Bergamotte, Zitrone), Blumen (Orangenblüten, Hyazinthe), Rosen, Moschus.
Nizzaklassen: 05, 16, 18, 24
Rechtsstand: Gelöscht

Registernummer: 566596

Beschreibung: Besteht aus einem auf Amber und Holznoten basierenden Duft mit einer Basisnote von Virginiatabak und einer Kopfnote von Mazis.
Nizzaklasse: 01
Rechtsstand: Gelöscht

Registernummer: 1122118

Beschreibung: Duft reifer Erdbeeren.
Nizzaklassen: 03, 16, 18, 25
Rechtsstand: Gelöscht

Registernummer: 1254861
EL OLOR A LIMON
Beschreibung: Besteht aus einem Zitronenduft, mit dem die Waren des Antragstellers versehen werden.
Nizzaklasse: 25
Rechtsstand: Gelöscht

Registernummer: 1807353
THE SMELL OF VANILLA
Beschreibung:
Nizzaklassen: 03, 05, 14, 16, 21, 25, 26, 30
Rechtsstand: Gelöscht

Registernummer: 3132404
Beschreibung: The mark consist of the taste of oranges applied to the goods.
Nizzaklasse: 05
Rechtsstand: Gelöscht

Löschungen nach Widerspruch (24/2009)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

305 32 460
Samurai
Nizzaklasse: 43

306 66 544

Nizzaklassen: 23, 25, 26

307 02 019

Nizzaklasse: 39

307 22 613

Nizzaklasse: 25

307 75 560
Save-T5-Tronic
Nizzaklassen: 09, 11

Quelle: DPMA