
Der aktuelle Newsletter Juni 2009 des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt ist erschienen.
Zum Newsletter (22 Seiten im PDF-Format)
markenrechtliches Sammelsurium

Der aktuelle Newsletter Juni 2009 des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt ist erschienen.
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Sport1 berichtet über die südafrikanischen Plastiktröten und ihren Einsatz beim Confed-Cup.
Folgende Marken lassen sich im Markenregister ermitteln:
Registernummer: 302008081072

Nizzaklassen: 15, 25
Registernummer: 302008081073

Nizzaklassen: 15, 25
EU-Marke
Registernummer: 4140075
VUVUZELA
Nizzaklassen: 15, 28
Quellen: DPMA und HABM
Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.
Markenanmeldungen vom Montag dem 30.06.2008. An diesem Tag wurden insgesamt 267 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.
302008041869

Nizzaklassen: 16, 35, 36
302008042135

Nizzaklassen: 16, 24, 32, 43
302008041956

Nizzaklassen: 35, 38, 42
302008041924

Nizzaklassen: 30, 39
Quelle: DPMA
Angemeldet am 21.06.1909
Registernummer: 123949
KRUPP
Nizzaklassen: 06, 07, 08, 12, 19
Inhaber: ThyssenKrupp AG
Registernummer: 135994
EVA
Nizzaklasse: 28
Inhaber: Märklin Holding GmbH
Quelle: DPMA
Erfolg für StudiVZ – Gericht weist Plagiats-Klage von Facebook ab
Das Landgericht Köln hat die Klage von Facebook gegen StudiVZ Ltd.
(Holtzbrinck Gruppe) abgewiesen. Das US-Unternehmen Facebook Ltd. hatte dem Social Network Anbieter StudiVZ vorgeworfen, die website nachgeahmt zu haben.Ein Team um Dr. Klaus Ikas, Partner bei CMS Hasche Sigle und Experte für gewerblichen Rechtsschutz, hatte StudiVZ in dem Verfahren beraten.
Mit Hilfe widerrechtlich verschaffter Software-Quellcodes der website, so der Facebook-Vorwurf im Einzelnen, habe StudiVZ (studiVZ, schuelerVZ, meinVZ) die Internetseiten illegal nachgebaut sowie Design und Funktionen kopiert. Dies sei wettbewerbswidrig und
verletze die Urheber- und Markenrechte von Facebook, daher müsse die Fortführung der websites künftig unterbleiben. Das Landgericht ist dieser Darstellung nicht gefolgt und hat auch den Schadenersatzforderungen eine Absage erteilt.
Quelle: Pressemitteilung CMS Hasche Sigle