Finger weg vom Oscar!

Golden glitzernd flankieren die beiden Oscars den roten Teppich vor dem Kino Rio. Seit sechs Jahren lässt ihr Anblick die Herzen der Oberländer Filmfans höher schlagen. Auch jenes von Kinobesitzer Pascal Nussbaum. «Die beiden Statuen verleihen dem Eingangsbereich einen Hauch Glamour, der an das goldene Zeitalter von Hollywood erinnert.»

[…] Laut einer Sendung von «Schweiz aktuell» hat es sich an der Alten Notariatsstrasse bald endgültig ausgeglitzert: Daniel Marugg, Rechtsanwalt und Partner der Zürcher Kanzlei Gloor und Sieger, hat Nussbaum im Februar einen eingeschriebenen Brief zukommen lassen. Nussbaum wird darin aufgefordert, die Statuen zur Vernichtung herauszugeben – er verletze mit seiner Dekoration das Urheber- und Markenrecht der Film Academy.

Quelle: Tagesanzeiger.ch

WIPO: Neue Gebühren

Eine neue Gebührenstruktur für die Beanspruchung der EU im Rahmen einer Internationalen Markenregistrierung tritt am 12. August in Kraft.
Die World Intellectual Property Organization WIPO hat folgende Gebühren veröffentlicht:

In CHF (Schweizer Franken):

Anmeldung
Für bis zu drei Nizzaklassen: 1311.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 226.- CHF

Bei Kollektivmarken:
Für bis zu drei Nizzaklassen: 2441.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 452.- CHF

Verlängerung
Für bis zu drei Nizzaklassen: 1808.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 603.- CHF

Bei Kollektivmarken:
Für bis zu drei Nizzaklassen: 4068.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 1205.- CHF

Quelle: WIPO

FDJ kehrt “heim”

Die Wort-/Bildmarke FDJ (Registernummer: 300 80 364) ist wieder von ihrem urspünglichen Inhaber übernommen worden.

Die Marke war am 31.10.2000 in den Klassen 10, 25 und 34 angemeldet worden.
Beansprucht wird der Schutz für:

Babyflaschen; Präservative; Vibromassagegeräte; Unterleibsgürtel; Suspensorien; Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Tabak; Raucherartikel; Feuerzeuge; Streichhölzer

Quelle: DPMA

Mehr zum Thema “DDR Symbole als Marken“.

Markenstreit um DDR

Flaggenmarken

Eine kleine markenrechtliche “Flaggenkunde” liefert das Markenserviceblog anläßlich der BPatG Entscheidung 27 W (pat) 115/09.

In der Entscheidung 27 W (pat) 115/09 hatte sich das Bundespatentgericht mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Anmeldung 30 2008 041 941

302008041941

als Marke eintragungsfähig ist. Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Anmeldung zuvor nach § 37 Abs. 1, § 8 Abs. 2 Nr. 6, § 8 Abs. 4 Satz 1 MarkenG zurückgewiesen, weil die Marke entgegen diesen Vorschriften eine als solche erkennbare Nachahmung der Bundesflagge enthalte, von der sie sich nur durch die Hinzufügung der Europaflagge unterscheide.

Das BPatG schloss sich der Entscheidung des DPMA an.