Leipzig: Markenstreit um “Classic Open”

Angesichts von rund 100 000 Besuchern hätte „Classic Open“-Erfinder Peter Degner (55) eigentlich allen Grund zur Freude. Doch seit gestern Mittag ist die Laune des Impressarios nachhaltig getrübt. Da erfuhr er von BILD: Die Stadt hat sich heimlich die Markenrechte an der erfolgreichen Veranstaltungsreihe gesichert!

Dennoch reichte das Rechtsamt am 10. Juni beim Deutschen Patent- und Markenamt den Antrag ein, „Classic Open Leipzig ist Musik – Leipzig macht Musik“ als Wort-Bildmarke (Logo + Slogan) schützen zu lassen. Dumm nur: Das Motto hatte Peter Degner schon im März 1999 als Marke eintragen lassen.

Quelle: Bild.de

Es stehen sich die folgenden Marken gegenüber:

Registernummer: 39916477
Wortmarke: Leipzig ist Musik – Leipzig macht Musik P.D.’s Classic Open
Anmeldedatum: 19.03.1999
Nizzaklassen: 9, 16, 35, 41
Waren und Dienstleistungen: Magnetaufzeichnungsträger; Schallplatten, Compact Discs; Druckereierzeugnisse; Werbung; Unterhaltung; kulturelle Aktivitäten; Konzeption und Veranstaltung von Musikfestivals
Inhaber: Degner, Peter

und

Registernummer: 302009033395

Anmeldedatum: 10.06.2009
Nizzaklassen: 9, 16, 35, 41, 43
Waren und Dienstleistungen:
Klasse 09:
Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten, CDs, DVDs
Klasse 16:
Druckereierzeugnisse, Photographien
Klasse 35:
Werbung
Klasse 41:
Unterhaltung, kulturelle Aktivitäten
Klasse 43:
Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen
Inhaber: Stadt Leipzig

Quelle: DPMA

Markenstreit – David gegen Goliath

Es wirkt wie der Kampf Davids gegen Goliath. Auf der einen Seite die kleine Kaffee-Rösterei aus Bochum, auf der anderen die gesichtslose Supermarktkette aus Süd-Deutschland mit 1300 Filialen in ganz Europa. Wegen angeblicher Namensgleichheit greift die Unternehmensgruppe Norma, die einen Kaffee namens „Rösta” vertreibt, beim Patent- und Markenamt den Namensschutz des Bochumer Kaffee-Hauses „Röst.art” an.

Quelle: DERWESTEN

Es stehen sich die Marken “Rösta” (Registernummer: 949064) mit prioritärem Schutz seit 1976 für Kaffee, Kaffee-Ersatzmittel, Kaffeezusatzmittel in der Nizzaklasse 30 und die Wort-/Bildmarke

(Registernummer: 30762866) gegenüber. Die Wort-/Bildmarke genießt mit Anmeldedatum 26.09.2007 Schutz in den Klassen 30, 40 und 43.

30 Kaffee
40 Lohnrösten von Kaffee
43 Verpflegung von Gästen in einem Café

Quelle: DPMA

Farbmarkenlehre für Einsteiger

vom Markenserviceblog.

Eine Farbe ist ein als Marke schutzfähiges Zeichen. Davon geht § 3 Abs. 1 MarkenG ausdrücklich aus. Diese abstrakte Markenfähigkeit sagt jedoch nichts darüber aus, ob eine Farbmarkenanmeldung im Einzelfall eingetragen wird. Wie jede Markenanmeldung muss sich auch die Anmeldung einer Farbmarke an den absoluten Schutzhindernissen des § 8 MarkenG messen lassen.

Die meisten Farbmarkenanmeldungen scheitern am Erfordernis der Unterscheidungskraft, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.