BPatG: Schultütenspitze

29 W (pat) 19/08

Leitsatz:

Schultütenspitze

Zu den Voraussetzungen der Anmeldung einer Positionsmarke (§§ 6 Nr. 6, 12 Abs. 3 MarkenV), sowie zur Beanstandungspflicht des DPMA gemäß § 36 Abs. 2 i. V. m. §§ 33 Abs. 1 und 2, 32 Abs. 2, 36 Abs. 1 Nr. 1, 36 Abs. 2 MarkenG unter Verschiebung des Anmeldetags (vgl. BPatG GRUR 2007, 63 – KielNET).

Quelle: Bundespatentgericht

MontagsMarken 38. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag dem 22.09.2008. An diesem Tag wurden insgesamt 274 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302008064703

Nizzaklassen: 16, 29, 30

302008047991

Nizzaklassen: 07, 09, 11

302008060326

Nizzaklassen: 35, 41, 42

302008060593

Nizzaklassen: 29, 33

Quelle: DPMA

Markenverband setzt WegMARKEN

WegMARKEN setzen
Orientierungen der markenwirtschaft für eine wachstumsfördernde Wirtschaftspolitik

Orientierung bieten – Vertrauen stärken

Seit über 100 Jahren steht der Markenverband für klare Botschaften: Für den Schutz geistigen Eigentums, für transparenten Leistungswettbewerb, für mündige Verbraucher, für ein positives Konsumklima, für nachhaltiges Wirtschaften.

Quelle: Markenverband

Zum Positionspapier des Markenverbandes im PDF-Format.