Telekom vs Domaingrabber 3:0

In drei unterschiedlichen WIPO Schiedsgerichtsverfahren hat die Deutsche Telekom AG die Übertragung von vier Domains erstritten.
free-t-mobile-ringtone.com
(Fall Nr.: D2005-0928)
Deutsche Telekom AG v. Pimptel Inc.

t-mobile-warehouse.com
(Fall Nr.: D2005-0723)
Deutsche Telekom AG v. Wireless Warehouse

tmobiledates.com, tmobilematch.com
(Fall Nr.: D2005-0722)
Deutsche Telekom AG v. Alpha Pacific

Porsche: 19 Domains auf einen Schlag

Die Porsche AG konnte vor dem WIPO Schiedsgericht in einem Verfahren die Übertragung von insgesamt 19 Domains erreichen. Die Domains befanden sich im Besitz von zwei verschiedenen Inhabern, die mit verschiedenen Alias-Namen operierten.
Bezüglich der Domains brannenracing911.com, parkporscheaudi.com und reeves-porsche.com wurde das Verfahren niedergeschlagen, da die Domains auch Marken anderer Parteien enthalten.

(Fall Nr.: D2005-0890)
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG v. Kentech, Inc. a.k.a. Helois Lab a.k.a. Orion Web a.k.a. Titan Net a.k.a. Panda Ventures a.k.a. Spiral Matrix and Domain Purchase, NOLDC, Inc.

TUI klagt gegen das HABM

Ist die Wortmarke “Fliegen zum Taxipreis” (Nr. 2 851 681) in den Nizzaklassen 36 und 39 unterscheidungskräftig?
Diese Frage muss nunmehr das Europäische Gericht Erster Instanz beantworten, nachdem das Harmonisierungsamt die Anmeldung der TUI AG zurückgewiesen hatte und diese Entscheidung von der Beschwerdekammer bestätigt wurde. TUI begründet die Klage (Rechtssache T-325/05) wie folgt:

Verletzung des Artikels 7 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung des Rates (EG) Nr. 40/94, da es nicht zutreffe, dass der angemeldeten Marke keine Unterscheidungskraft zukomme.