Will Smith – Schauspieler klagt Domain ein

Vor dem Schiedsgericht des NAF hat der US-Schauspieler Will Smith die Domain willsmith.tv eingeklagt.

Willard C. Smith, II ist als Will Smith einer der bekanntesten Schauspieler in den USA. Zusätzlich hat er sich als Musiker einen Namen gemacht und diesen im Jahr 2002 als Marke beim US Patent and Trademark Office registrieren lassen.
Auf Basis dieser Markenrechte ordnete das Schiedsgericht jetzt die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: FA0510000587480)
Willard C. Smith, II v Barney Rubble

polaroidporn.com – Polaroid erstreitet Domain

Die Domain polaroidporn.com war den Fotokonzern Polaroid Corporation aus den USA ein Dorn im Auge.
Vor dem WIPO Schiedsgericht konnten Markenrechte, die bis ins Jahr 1946 zurückreichen geltend gemacht werden.
Polaroid gilt als Erfinder Sofortbildtechnik, häufig wird der Name sogar als Synonym für das Sofortbildsystem benutzt.

Der amerikanische Domaininhaber gab im Verfahren keine Stellungnahme ab und muss nach der Entscheidung des Schiedsgerichtes seine Domain jetzt abgeben.

(Fall Nr.: D2005-1005)
Polaroid Corporation v. Jay Strommen

Telekom gewinnt Domains

Die Domains t-mobele.com, t-mobila.com und t-mobili.com sind mit den T-Mobile Marken der Deutschen Telekom AG verwechslungsfähig. Dies ist einer der Gründe warum das Schiedsgericht der WIPO die Übertragung der Domains auf die Deutsche Telekom AG anordnete.
Der australische Domaininhaber konnte auch mangels Stellungnahme die Vorwürfe der Telekom nicht entkräften.

(Fall Nr.: D2005-1023)
Deutsche Telekom AG v. Tyson Rukash / Jonson

Hoover vs Unasi

Vor dem Schiedsgericht des NAF hat sich der Haushaltgerätehersteller The Hoover Company gegen den bekannten Domaingrabber Unasi inc. aus Panama durchgesetzt.

Die Domains hoovervaccum.com und hooverz.com wurden vom Schiedsgericht als ähnlich und verwechslungsfähig mit der HOOVER Marke der Klägerin erachtet.
Von der Unasi Inc. gab es im Verfahren keinerlei Stellungnahme.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domains an.

(Fall Nr.: FA0510000579810)
The Hoover Company v. Unasi Inc.

Startschuss .EU: um 11:00 gehts los!

Der Countdown läuft – heute ist es soweit: .EU ist da!
Um 11:00 Uhr beginnt die erste Phase der sogenannten Sunrise-Periode, in der Markeninhaber und öffentliche Einrichtungen ihre Domains bevorzugt registrieren können.

Das domainblog beziffert die Schätzung zum Registrierungsaufkommen in der ersten Sunrise Periode mit 50.000 bis 60.000 Anmeldungen.

Richtig interessant wird es allerdings erst, wenn die ersten Whois-Daten zur Verfügung stehen.

Vier Domains in drei Verfahren

Gleich drei erfolgreiche WIPO Schiedsgerichtsverfahren kann der französische Pharmaproduzent Sanofi-Aventis heute verzeichnen.

Im Fall Nr. D2005-1043 wurden die Domains best-buy-ambien.com und new-ambien.com von Ju Dehua aus China erstritten.

Fall Nr. D2005-1042 führte zur Übertragung der Domain order-ambien-here.com. Der beklagte Domaininhaber war Alma Navaro aus Panama.

Abschließend musste der russische Inhaber der Domain ambien-for-you.com die Übertragung seiner Domain akzeptieren. Fall Nr. D2005-1040