VW gewinnt volkswagen.tv

Die Volkswagen AG hat vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO die Domain volkswagen.tv erstritten.

Die Marke Volkswagen ist in Deutschland seit 1949 registriert. In den USA, dem Heimatland des Domaininhabers, besteht Markenschutz seit 1954.

Da der Inhaber der Domain offensichtlich im Fahrzeughandel tätig ist, hätte er die weltweit bekannte Marke kennen müssen, so dass die Registrierung und Nutzung der Domain böswillig erfolgt. Im Verfahren blieb der Domainbesitzer mangels Stellungnahme einen Nachweis seiner gutwilligen Absichten schuldig.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain auf den Wolfsburger Autokonzern an.

(Fall Nr.: DTV2006-0003)
Volkswagen AG v. Milas Auto

BPat: Schutzrechtsbörse unterscheidungskräftig

In der Beschwerdesache (33 W (pat) 98/05) hatte das Bundespatentgericht über die Markenanmeldung Schutzrechtsbörse (Registernummer: 304 65 420.5) zu entscheiden.

Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Anmeldung für Dienstleistungen der Klassen 35, 36 und 42 zurückgewiesen.
Das DPMA begründete die Ablehnung wie folgt:

Die Markenstelle für Klasse 36 hat die Anmeldung durch Beschluss vom 22. März 2005 zurückgewiesen und diese Entscheidung im Erinnerungsbeschluss vom 6. Juli 2005 bestätigt. Sie hat ausgeführt, dass es der Marke an Unterschei-dungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG mangele und ein Freihaltebedürfnis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG vorliege. Unter der Bezeichnung „Börse“ verstehe man einen regelmäßig stattfindenden Markt für vertretbare Güter. Wie sich aus einer Internetrecherche ergebe, werde der Begriff darüber hinaus mittlerweile auch in einem umfassenden Sinn für jegliche Form der Vermittlung von Waren und Dienstleistungen verstanden. „Schutzrechtsbörse“ bedeute daher „Handel mit Schutzrechten, Vermittlung von Schutzrechten“. Sämtliche beanspruchten Dienstleistungen könnten sich mit dem Sachgegenstand der Schutzrechtsbörse befassen, so dass insgesamt ein sehr enger sachlicher Bezug zwischen dem Be-griff und den Dienstleistungen bestehe.

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Lacoste scheitert beim BPat

In zwei unterschiedlichen Beschwerdeverfahren ist der französische Sportartikel- und Bekleidungskonzern Lacoste vor dem Bundespatentgericht gescheitert.

Auf Basis seiner IR Marke (Registernummer: 437001)

hatte Lacoste Widerspruch gegen die Anmeldungen der nachfolgenden Marken erhoben.

27 W (pat) 386/03
Registernummer: 30257890

27 W (pat) 385/03
Registernummer: 30257889

Beide Marken wurden am 28.11.2002 vom gleichen Anmelder beim Deutschen Patent- und Markenamt zur Anmeldung gebracht.

Die von Lacoste eingelegten Widersprüche wurden vom DPMA zurückgewiesen. Das in der Beschwerdesache angerufene Bundespatentgericht entschied jetzt, dass beide Marken vom Gesamteindruck hinreichend unterschiedlich seien. Die Darstellungen des Motivs – gleich ob als Abbildung eines Alligators, Krokodils oder einer anderen Tierart gedeutet – wichen prägnant voneinander ab.

Quelle: Bundespatentgericht

Achtung, gefälschte Waffen

Russland hat alle Staaten gewarnt Schusswaffen des Typs Kalaschnikow unerlaubt zu produzieren und zu verkaufen. Obwohl nur der russische Konzern Ischmasch berechtigt ist, diese Waffen herzustellen und zu vermarkten, produzieren nach Angaben des russischen Außenministeriums Dutzende ausländischer Firmen ungenehmigt die legendäre Maschinenpistole.

Auf Russland entfallen nur 10 bis 12 Prozent der Lieferungen.

Quelle: russland.RU

IKEA vs. idea

In der Rechtssache T-112/06 hat die Inter-IKEA Systems BV aus den Niederlanden Klage beim Europäischen Gericht erster Instanz eingereicht. IKEA begehrt die Aufhebung der Entscheidung der Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnemarkt bezüglich der Gemeinschaftsmarke idea (Nr. 283 952).

Die Marke idea wurde für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 20 und 42 angemeldet und auf Antrag vom IKEA durch die Nichtigkeitsabteilung des HABM für nichtig erklärt. Die daraufhin angerufene Beschwerdeabteilung hob die Entscheidung auf und wies den Löschungsantrag zurück.

Gegen diese Entscheidung richtet sich die nunmehr angestrengt Klage des Möbelkonzerns.