.EU: 24 generische Domains annuliert

Im ADR Verfahren vor dem Prager Arbitration Center hat der Beschwerdeführer Axel Arnulf Pfennig aus Düsseldorf die Annulierung der Registrierung der Domainnamen ARZT, BLUMEN, ANAL, BOXEN, BUERO, CHARTS, FKK, GARTEN, ESCORT, FAX, FERIEN, HAUS, JOBS, LIEBE, KINO, KREDIT, MOEBEL, PARTY, SEGELN, WETTER, VOYEUR, WEBCAM, STRIP und TENNIS unter der TLD .eu erreicht.

Die generischen Domains waren in der Sunrise Periode 1 auf Basis schwedischer Marken, welche jeweils zwischen den Buchstaben das Symbol “&” aufweisen, registriert worden.

Der Domainname „Arzt.eu“ wurde zum Beispiel auf der Basis einer Marke „A&R&Z&T“ registriert.

Der Beschwerdeführer behauptet, dass der Beschwerdegegner 147 Domainnamen auf der Basis der Marken aus Österreich, Schweden und Belgien in der Sunriseperiode registriert hat. Alle sind wertvolle generische Domainnamen und der Beschwerdegegner treibt für keine dieser Namen ein passendes Gewerbe. Der Beschwerdeführer beruft sich auf Entscheidungen in den Fällen Barcelona, Live und Frankfurt, wo die Schiedskommissionen eine Registrierung der Domainnamen auf der Basis einer Marke wie z.B. „Barc & Elona“ als „Barcelona.eu“ abgelehnt hat.

Der Beschwerdegegner bestreitet das Vorbringen des Beschwerdeführers und beantragt die Zurückweisung der Beschwerde. Der Beschwerdegegner beruft sich auf gültige, in Schweden registrierte Marken. Er beruft sich auf verschiedene frühere Fälle, unter anderem auf Lastminute (No.283) und WEB (No.453), wo die Schiedskommission entschieden hat, dass Registrierung in der Sunriseperiode auf der Basis einer registrierten Marke eine genügende rechtliche Basis für die Domainnamenregistrierung sei.

Das Schiedsgericht führte in seiner Entscheidung aus:

„In diesem Fall, Streichen das Symbol ‚&’ wurde dem Antragsteller das Recht auf einen Domainnamen gegeben, für den er keine Vorrechte auf Grund von Artikel 10.1 der Verordnung 874/2004 hat. Deswegen sollen andere Möglichkeiten, z.B. der Bindestrich oder, wenn möglich, geschriebene Wort gewählt werden.“ Die Schiedskommission ist in diesen Verfahren auch der Meinung, dass die Marke „A&R&Z&T“ keine Basis für den Domainnamen „Arzt“ sein kann. Die Schiedskommission ist sich anderer Entscheidungen der Schiedskommissionen bewusst, die andere Ansicht in solchen Fällen vertreten haben. Die Schiedskommission ist trotzdem der Meinung, dass die Entscheidungen in den Fällen Frankfurt, Barcelona, Reifen und in anderen Fällen mehr in Einklang mit den Verordnungen der Kommission Nr.733/2002 und 874/2004 sind.

[…] Die Schiedskommission stellt fest, dass die registrierten Marken des Beschwerdegegners keine Basis für die Registrierung solcher Domainnamen sein können, weil die Marken den Domainnamen nicht entsprechen. Die Registrierungen der bestrittenen Domainnamen waren nicht zulässig und müssen deswegen annulliert werden. Es ist nicht klar, ob der Beschwerdeführer die Bedingungen für die Registrierung der bestrittenen Domainnamen erfüllt. Deswegen kann die Schiedskommission über Übertragung der bestrittenen Domainnamen nicht entscheiden.

Das Schiedsgericht ordnete die Annulierung der Domains an.

(Fall Nr.: 01717)
Axel Arnulf Pfennig vs. Internetportal und Marketing GmbH, Markus Koettl

WIPO: uefa.es

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual property organization WIPO hat der Europäische Fußballverband Union des Associations Européenes de Football (UEFA) die Domain uefa.es erstritten.

Die UEFA berief sich im Verfahren auf ihre nach Madrider Markenabkommen international registrierten UEFA Marken und deren weltweite Bekanntheit.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: DES2006-0012)
Union des Associations Européenes de Football (UEFA) v. Ángel de la Fuente Lascorz

XING: neuen Namen durch Markenübernahme abgesichert

XING wird der neue, weil internationalere Name des OpenBC.

Bei der markenrechtlichen Absicherung des neuen Brandings hat die Open Business Club GmbH offenbar ganze Arbeit geleistet.

Mit Wirkung vom 28.07.2006 wurde die Wortmarke XING (Registernummer: 39609485) mit Priorität vom 29.02.1996 von der Münchner XING Art Productions GmbH übernommen.

Mit selbem Datum wurde ebenfalls die gleichnamige Wortmarke (Registernummer: 30531540) übernommen.

Die ehemalige Markeninhaberin XING Art Productions GmbH meldete mit Datum 07.07.2006 die Wortmarke XING-art (Aktenzeichen 30641765.0) an.
Hier wird auf die Nizzaklasse 35, welche von beiden älteren XING Marken beansprucht wird, verzichtet.

Auch als Europäische Gemeinschaftsmarke ist der neue Name bereits angemeldet. Schon im Mai 2004 wurde eine entsprechende Marke von der Open Business Club GmbH zur Eintragung angemeldet (Anmeldenummer: 003815024). Hier ist allerdings noch ein Widerspruch seitens der Xign Corporation aus den USA anhängig.

Der Widerspruch der Münchner XING Art Productions GmbH ist mitterweile zurückgezogen worden.

Auf Basis der EU-Marke wurde in zwei getrennten Marken als Internationale Registrierung der Schutz in Japan und China (Application No.: 3815024) und den USA (Registration No.: 871855) beansprucht.

NAF: Anheuser-Busch gewinnt Domains

Vor dem Schiedsgericht des National Arbitration Forums NAF hat der Braukonzern Anheuser-Busch die Domains budbeerbucks.com, budcash.com, budlightbucks.com, budsuds.com, budweiserbrew.com, budweiserbucks.com, buschbucks.com und mybudbucks.com erstritten.

Anheuser Busch konnte für die Kennzeichen BUD, BUD Light, BUDWEISER und BUSCH jeweils beim US Patent & Trademark Office eingetragene Marken vorweisen. Die Markenrechte im Falle von BUDWEISER datieren zum Beispiel von 1907.

Der aus dem US-Bundesstaat North Carolina stammende Domaininhaber gab im Verfahren keinerlei Stellungnahme ab.
Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: FA0607000756894)
Anheuser-Busch, Incorporated v. Wesley Niegro

Xzibit ist nicht Exhibit

Alvin Joiner, besser bekannt unter seinem Künstlernamen Xzibit, hat vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization die Domain xzibit.com erstritten.

Xzibit ist als Musiker aber auch als Moderator der MTV Serie Pimp MY Ride bekannt, genießt jedoch nicht den Schutz einer registrierten Marke. Gleichwohl konnte er durch seine Bekanntheit eine Benutzungsmarke (common law trademark) für das Kennzeichen Xzibit belegen.

Der Domainbesitzer erklärte XZIBIT sei ein Wortspiel mit der Bezeichnung exhibit, welches er gutwillig für die Ausstellung seiner Arbeiten als Grafikdesigner benutze.

Das Schiedsgericht wies diese Argumentation zurück und ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: D2006-0539)
Alvin Joiner p/k/a Xzibit v. Donald Martin

Die Post: Wieviel Unterschied macht ein Artikel?

Die Marke DIE POST (Registernummer: 30314185) bleibt im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen. Die Marke genießt mit Priorität vom 17.03.2003 Schutz in der Nizzaklasse 39.

Das DPMA entschied jetzt über einen Löschungsantrag des Bundesverbandes Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK). Gegen des Beschluss des Amtes ist jetzt die Klage beim Bundespatentgericht möglich.

Die Begründung für den nunmehr ergangenen Beschluss sollte man allerdings auch in dem Kontext betrachten, dass das Deutsche Patent- und Markenamt noch zu Beginn diesen Jahres einem Löschungsantrag für die Wortmarke POST stattgegeben hat.
Zur Begründung für den aktuellen Beschluss wurde seitens des DPMA ausgeführt:

Der Name “Die Post” sei mit dem Unternehmen Deutsche Post in der öffentlichen Wahrnehmung eng verknüpft, erläuterte eine Behörden-Sprecherin. Dies rechtfertige einen Markenschutz: “Die Marke bleibt eingetragen.”

Quelle: DIE WELT