WIPO: Verfahren um rumänische Benetton Domain

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat die italienische Bencom SRL die Domain benetton.ro erstritten.

Die Klägerin konnte im Verfahren ihre zahlreichen, auch in Rumänien registrierten Markenrechte für das Kennzeichen BENETTON belegen.

Der in Deutschland ansässige Domaininhaber gab im Verfahren keine Stellungnahme ab und konnte so auch nicht widerlegen die Domain für 8.000 US Dollar angeboten zu haben.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: DRO2006-0007)
Bencom SRL v. NetCorporation

WIPO: Adidas gewinnt irische Domain

Gemeinsam mit der Adidas (Ireland) Limited hat die Adidas AG aus Herzogenaurach vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO die Domain adidas.ie eingeklagt.

Die Adidas AG stützte die Klage auf diverse in Irland registrierte Marken für das Kennzeichen ADIDAS.

Die umfangreiche Verteidigung der Domaininhaber war nicht von Erfolg gekrönt. Das Schiedsgericht sah die notwendigen Kriterien für eine Domainübertragung erfüllt und ordnete die Übertragung auf die Adidas AG an.

(Fall Nr.: DIE2006-0004)
Adidas AG and Adidas (Ireland) Limited v. Gabor Varga and Jozsef Petho

WIPO: Telekom nur teilweise erfolgreich

Vor dem Schiedsgericht der WIPO wurde auf Antrag der Deutschen Telekom AG über die Domains t-biz.com, t-box.com, t-broadcast.com, t-city.com, t-health.com, t-home.com, t-jobs.com, t-network.com, t-portal.com, t-sales.com und t-show.com verhandelt. (Fall Nr.: D2006-0930 Deutsche Telekom AG v. Unitedeurope Consulting)

Die Telekom führte Markenrechte für die Kennzeichen T-BIZ, T-BOX, T-CITY, T-HOME, T-JOBS, T-NETWORK, T-HEALTH, T-PORTAL und T-SALES ins Feld. Weiterhin wurde auf die Rechte an der Gemeinschaftsmarke T und der Konstruktion T-(beschreibender Begriff) verwiesen.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung derjenigen Domains an, die identisch mit prioritätsälteren Marken der Telekom sind. Domains, die zu einem Zeitpunkt registriert wurden als noch keine Markenrechte der Telekom an den identischen Bezeichnungen bestanden, verbleiben beim Domaininhaber.

Übertragen wurden die Domains t-biz.com, t-box.com, t-city.com, t-home.com, t-jobs.com und t-network.com.
Abgelehnt wurde die Übertragung für die Domains t-health.com, t-portal.com, t-sales.com, t-broadcast.com und t-show.com.

WIPO: Telekom gewinnt tmobilesucks.ws

Nach Abschuss des UDRP-Verfahrens (Fall Nr.: DWS2006-0001 Deutsche Telekom AG v. AdImagination) ist die Deutsche Telekom AG nunmehr Inhaberin der Domain tmobilesucks.ws.
Die klageführende Telekom AG konnte die Domain vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO auf Basis ihrer Markenrechte an dem Kennzeichen T-Mobile einklagen.