WIPO: Gebührenänderung Island

Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über eine Gebührenänderung bezüglich der individuellen Gebühren bei Beanspruchung Islands im Rahmen einer Internationalen Markenregistrierung.

Gebühren in Schweizer Franken:

Anmeldung
Für eine Nizzaklasse: 133.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 26.- CHF

Verlängerung
Für eine Nizzaklasse: 133.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 26.- CHF

Die Gebührenänderung wird mit Wirkung vom 01. April 2009 in Kraft treten.

Quelle: WIPO

ahd.de – BGH bleibt seiner Linie treu

Das war wohl nix mit der neuen Bewertung des Domainhandels – in der am gestrigen Tag vom BGH verhandelten Sache I ZR 135/06 “ahd.de” blieb der Senat der bisherigen Rechtsaufassung des Bundesgerichtshofes treu und urteilte wie folgt:

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, 5. Zivilsenat, vom 5. Juli 2006 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels im Kostenpunkt und im Umfang der nachfolgenden Abänderung aufgehoben.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 15, vom 26. Mai 2005 im Kostenpunkt und insoweit abgeändert, als die beklagten zur Einwilligung in die Löschung des Domainnamens “ahd.de” verurteilt worden sind.

Die Klage wird insoweit abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten 2/3, die Klägerin 1/3.

Eilmeldung: BGH – Grundsätzliche Überlegung zum Domainhandel?

Wird die eventuell noch am heutigen Tage ergehende Entscheidung des Bundesgerichtshofes weitgehende Auswirkungen auf den Domainhandel haben?

Während der Sitzung warf der hohe Senat die Frage auf inwiefern der Handel mit grundsätzlich kennzeichnungsfähigen .de Domains generell zulässig sei.
Im konkret zu entscheidenden Fall scheint der Anspruch auf Unterlassung wenig fraglich. Der Anspruch auf Löschung der Domain könnte aber mit der grundsätzlichen Einschätzung zum Domainhandel verknüpft werden.
Nach dem Verlauf der Verhandlung ist aber auch eine Vorlage an den EuGH nicht ausgeschlossen.

Heute BGH Verhandlung zu ahd.de

Verhandlungstermin: 19. Februar 2009

I ZR 135/06

LG Hamburg – 315 O 136/04 – Entscheidung vom 26. Mai 2005

OLG Hamburg – 5 U 87/05 – Entscheidung vom 5. Juli 2006

Die Klägerin ist nach eigenem Vorbringen im Bereich der Ausstattung Dritter mit Hard- und Software tätig und verwendet seit 2001 das Unternehmensschlagwort ahd. Im Internet tritt sie unter der homepage www.hellwegdata.de auf. Die Beklagte zu 1, deren Geschäftsführer der Beklagte zu 2 ist, hat eine Vielzahl von Domainnamen registrieren lassen, die ihr u. a. zur entgeltlichen Überlassung an Dritte im Rahmen eines branchenübergreifenden Internetportals dienen. Sie ist seit 1997 Inhaberin der streitgegenständlichen Internet-Domain ahd.de. Die Klägerin begehrt Unterlassung und Löschung der Domain.

Landgericht und Berufungsgericht haben der Klage stattgegeben. Die Klägerin verfüge aus ihrer als Firmenschlagwort verwendeten Geschäftsbezeichnung ahd über bessere Zeichenrechte. Die Beklagten hätten für ihre Internet-Domain www.ahd.de eine Priorität frühestens ab September 2002 erworben, da erst ab diesem Zeitpunkt Inhalte über diese Domain verfügbar gewesen seien.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes

Der MarkenBlog Korrespondent ist vor Ort und wird berichten!

Zur Geschichte von ahd.de: “OLG HH: Jüngere Firmenbezeichnung kippt ältere Domain“.