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Alter Wein in neuen Schläuchen: EU-Markenamt ändert Gebühren und Namen zum 23.03.2016

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EU-Marke im Sonderangebot

“Beeilen Sie sich!” fordert die Kieler Kanzlei Prehn & Klare Interessenten für Europäische Markenanmeldungen auf, denn ab 23. März gelten die neuen amtlichen Gebühren für die Markenanmeldung beim Europäischen Markenamt.

Noch bis zum 23.03.2016 hat man die Möglichkeit, zu alten, größtenteils günstigeren Konditionen eine EU-Marke anzumelden. Bis zum Stichtag beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke 900 EUR (bis 3 Klassen). Die Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse beträgt 150 EUR.

[…] Unterm Strich wird damit die übliche Gebühr für eine EU-Unionsmarken-Anmeldung in 3 Nizzaklassen nicht mehr 900 EUR, sondern sage und schreibe 150 EUR mehr, nämlich 1.050 EUR.

Von günstigeren Anmeldegebühren profitiert nur, wer lediglich eine Nizzaklasse beansprucht. In diesem Fall beträgt die Ersparnis nach dem 23. März 50.- EUR. Tatsächlich wesentlich günstiger werden die alle zehn Jahre fälligen Verlängerungsgebühren. Diese orientieren sich zukünftig an den Anmeldegebührn.

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Ausgabe Februar 2016

• +++ 125 Jahre Gebrauchsmusterschutz +++
• +++ Deutschland und China verlängern PPH-Projekt +++
• +++ PIZ-Flyer überarbeitet +++
• +++ HABM gibt neuen Amtsnamen bekannt und lobt Design-Preis aus +++
• +++ Elektronische Dienste +++
• — DEPATISnet: Mit dem Abstandsoperator “d” nach Begriffen suchen —
• — DEPATISnet: In den Volltexten einer Trefferliste blättern und Abstracts anzeigen lassen —
• — DEPATISnet: Zeichnungen in Mosaik-Darstellung aufrufen —
• +++ Tipps und Tricks für die Recherche in den elektronischen Diensten +++
• — DEPATISnet: Wie Sie den Vorteil der Familienrecherche in der Trefferliste nutzen —
• — DPMAregister: Was Sie bei der Registerauskunft im Patentbereich beachten sollten —
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Quelle: DPMA