Lovells zur Rechtesituation rund um die WM 2006

Per Pressemitteilung informiert die internationale Sozietät Lovells über die Fallstricke bei Marketingaktionen in Zusammenhang mit der Fußball WM 2006.

Dr. Gerald Neben LL.M. Anwalt im Hamburger Lovells Büro, stellt klar: “Werbung im Kontext der Fußball-Weltmeisterschaft ist auch für Nicht-Sponsoren eine große Chance. Sie birgt aber immer die Gefahr,
Rechte Dritter zu verletzen. Unternehmen sollten ihre geplanten Aktionen daher genau prüfen lassen.”

Einen Überblick über die Einschätzung Lovells zur rechtlichen Situation vermittelt das PDF-Dokument, das via Presseportal bereitgestellt wird.

FIFA vs Ambush Marketing

Yahoo News berichtet über den Kampf der FIFA gegen unautorisierte Marketing Aktionen in Zusammenhang mit der Fußball WM.

Die FIFA bemüht sich, Trittbrettfahrern das Leben schwer zu machen. Knapp 1000 Fälle von Ambush Marketing und Produktpiraterie hat der Verband im Zusammenhang mit der WM 2006 bereits weltweit registriert, davon allein über 600 in Deutschland.

Kritiker werfen dem Verband vor, mit einer Armee von Rechtsanwälten auch zulässige Marketing-Aktionen unterbinden zu wollen. «Die FIFA geht sehr vehement gegen alles vor, wo sie glaubt, dass gegen die Regeln verstoßen wird», sagt Alexander Liegl von der Rechtsanwaltskanzlei Noerr Stiefenhofer Lutz. Jede unautorisierte Marketing-Aktivität, die in irgendeinen Zusammenhang mit der Fußball-WM steht, werde erst einmal kriminalisiert.

Rufausbeutung: BGH prüft Jägermeister-Emblem auf Ferrari

Markenbusiness berichtet über die anstehende Entscheidung des BGH in Sachen Jägermeister-Mast AG gegen Ferrari.

Eigentlich soll ein Jägermeister die Verdauung befördern, doch dem Autobauer Ferrari liegt der Magenbitter derzeit schwer im Magen. Er ist sauer auf die Jägermeister, weil sie die Motorhaube eines Ferrari 456 M GTA mit einem Jägermeister-Emblem verziert und diesen als Hauptpreis in einem Preisrätsel angeboten hatten. Ferrari will erreichen, dass die roten Flitzer nicht mit anderen Kennzeichen versehen und auf diese Weise zu Werbezwecken benutzt werden. Wie der Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 29/03) ankündigte, wird es in der ersten Novemberhälfte eine Entscheidung zu dieser Frage geben.