China: Taifun Namen als Marken beliebt

Was Amerikanern im Umgang mit ihren Wirbelstürmen recht ist, muss Chinesen billig sein.

So dachten wohl verschiedene chinesische Geschäftsleute, die sich an der unrühmlichen Markenanmeldung KATRINA in den USA ein Beispiel nahmen und den Versuch starteten die Marke “KAEMI” zu registrieren.

Kaemi ist der Name des fünften Taifuns der in der aktuellen Wirbelstumsaison die Küsten Chinas traf.

Trotz der negativen Assoziation mit der zerstörerischen Naturgewalt erfreuen sich die Eigennamen der Taifune durchaus grosser Beliebtheit bei ihrer markenmässigen Nutzung. Dank Medienpräsenz erreichen die Namen eine immense Bekanntheit und garantieren potenziellen Markeninhabern so einen hohen Werbe- und Wiedererkennungswert.

Quelle: China View

Interbrand Markenranking 2006

Interbrand veröffentlicht sein Markenranking der 100 wertvollsten Marken 2006.

Google, Starbucks, eBay, Motorola, Hyundai, BMW und UBS verzeichnen die grössten Markenwertsteigerungen, Gap, Ford und Kodak die höchsten Verluste.

Die zehn Top-Marken sind wiederum Coca-Cola (Rang 1), Microsoft (Rang 2), IBM (Rang 3), GE (Rang 4), Intel (Rang 5), Nokia (Rang 6), Toyota (Rang 7), Disney (Rang8), McDonald’s (Rang 9) und Mercedes (Rang 10).

Alle deutschen Marken steigerten ihren Markenwert, teilweise gar markant. Mercedes schaffte es nach 2003 wieder unter die Top Ten und bleibt weiterhin die wertvollste deutsche Marke (Rang 10 mit einer Wertsteigerung von 9 %). BMW gehört mit einer
Markenwertsteigerung von 15% zu den Top-Aufsteigern des diesjährigen Rankings (Rang 15). Volkswagen legte 7% zu und bleibt auf Rang 56, Audi mit 13% rückt auf Rang 74 vor, Porsche ist mit 4% Markenwertsteigerung auf Rang 80. Diese fünf Marken dominieren den Automobilbereich. Mit SAP (+ 11%, Rang 34), Siemens (+ 4%, Rang 44), adidas (+ 6%, Rang 71) und Nivea (+ 4%, Rang 99) sind insgesamt wiederum neun deutsche Marken vertreten und damit erneut die zweitgrösste Gruppe.

Quelle: Interbrand Pressemitteilung

HABM: Entwurf von Richtlinien für Eintragungs- und Widerspruchsverfahren

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt HABM informiert über die jüngst veröffentlichten Entwürfe von Richtlinien für das Widerspruchs- und Eintragungsverfahren.

Anmerkungen zu den Entwürfen sind dem Amt willkommen. Anmerkungen müssten bis zum 30. September 2006 eingehen. Sie sollten auf elektronischem Weg übermittelt werden.

In der Zwischenzeit werden die Prüfer den Entwurf der geänderten Fassung der Richtlinien bereits anwenden.

Quelle: HABM