Obelix vs. Möbelix

Markenbusiness berichtet über die Entscheidung des OLG Hamburg im Verfahren Obelix vs. Möbelix.

Hinkelsteine sind keine Einrichtungsgegenstände. Hä? Was Obelix gar nicht mag, ist nicht erklärt zu bekommen, was gerade geschieht.
Also lieber Obelix: Das Hamburger Oberlandesgericht hat entschieden (Az: 5 U 188/04), dass ein Online-Möbelhaus namens “Möbelix” diesen Namen für sich nutzen darf. Könnten Hinkelsteine und Möbel verwechselt werden, wäre vielleicht alles ganz anders. So aber darf “Möbelix” weiter so heißen, trotz Deiner Erfolge als Comicheld. Leider hat es Dir nichts genützt, dass die Hamburger Richter bei Deinen Abenteuern mitfiebern.

Hörmarken

Markenbusiness zu Thema Hörmarken.

Erst kommen ein paar Werbespots: “Wenn’s um Geld geht: Sparkasse”, “Auf diese Steine können Sie Bauen Schwäbisch Hall” und das dideldi-di-di der Telekom. Und wenn schließlich der MGM-Löwe von der Leinwand brüllt, versinken Sie ein bisschen tiefer im Kinosessel. Haben Sie es schon im Ohr? Alles Hörmarken. Geschützt beim deutschen oder europäischen Markenamt. Hörzeichen bzw. akustische Zeichen gibt es schon lange, dass die Geräusche und Melodien hingegen geschützt werden können, ist vergleichsweise neu.